Nach einer neuen bundesgesetzlichen Vorgabe im Sprengstoffrecht sind zum Jahreswechsel 2009/2010 erstmals Silvesterfeuerwerke insbesondere aus Brandschutzgründen in "unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern" generell verboten. Das Umwelt- und Innenministerium haben auf Grund verschiedener Anfragen in einem Schreiben die Kommunen im Land auf die neue gesetzliche Regelung aufmerksam gemacht. Dieses Verbot gilt unmittelbar kraft Gesetzes. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Ministerien weisen darauf hin, dass die Ortspolizeibehörden zusätzlich die Möglichkeit haben, in den jeweiligen Kommunen von dem Verbot betroffene Gebiete, Straßen und Plätze zu konkretisieren und öffentlich bekannt zu machen. Die Ortspolizeibehörden könnten außerdem aus begründetem Anlass auch Ausnahmen von dem neuen generellen Verbot festlegen.Das bisher schon aus Gründen des Lärmschutzes geltende Feuerwerksverbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen bleibt auch künftig bestehen. Städte und Gemeinden hatten außerdem auch in der Vergangenheit die Möglichkeit, in besonders brandgefährdeten Gebieten ein Verbot für Feuerwerke zu verhängen. Davon hat beispielsweise die Stadt Tübingen nach einem Brand im vergangenen Jahr für den Bereich der historischen Altstadt Gebrauch gemacht.
Quelle: Umweltministerium und Innenministerium