Ergänzend zur gesetzlichen Unfallversicherung bestehen für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen Zusatzversicherungen. In enger Zusammenarbeit mit den beiden Kommunalversicherern konnte der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg wichtig Verbesserungen erreichen. Der Badische Gemeindeversicherungs-Verband in Karlsruhe und die Württembergische Gemeinde-Versicherung in Stuttgart haben ihre Mitglieder bereits über die Veränderungen informiert. Besonders erfreulich: Trotz verbesserter Leistungen bleiben die Versicherungsbeiträge unverändert.
Unter anderem wurden die Versicherungssummen für Invaliditätsleistungen von 100.000 Euro auf 120.000 Euro und die Todesfallleistungen von 50.000 Euro auf 60.000 Euro und somit um 20 % erhöht. Auch die Serviceleistungen und die Versicherungssummen für kosmetische Operationen wurden erhöht.
Neu in den Leistungskatalog wurden Leistungen für Rehabilitation, Kuren, psychosoziale Betreuung oder das Komageld aufgenommen.
Der Landesfeuerwehrverband empfiehlt den Feuerwehren, bei den Städten und Gemeinden nachzufragen, ob die zusätzliche Unfallversicherung für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen überhaupt abgeschlossen ist sowie auf die verbesserten Leistungen hinzuweisen. Wenn nicht schon geschehen, wird empfohlen, bei Gemeinden, die beim WGV versichert sind, auf die nötige Vertragsumstellung hinzuwirken.