Fragen und Antworten
Die Änderungen des Feuerwehrgesetzes haben auch Auswirkung auf die Aufnahme in die Einsatzabteilung. Es ist nun möglich bereits 17-jährige aufzunehmen, ebenso wurde eine Probezeit für alle neu Aufgenommenen eingeführt.Aus diesem Grund haben wir die häufigsten Fragen und deren Antworten für Sie zusammengestellt.