Dder Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein
Arbeitgeber keinen Anspruch auf entgangenen Gewinn hat, wenn ein
ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger sich im Feuerwehrdienst verletzt oder
aufgrund des Feuerwehrdienstes erkrankt. Der Arbeitgeber kann nur die
Erstattung der Entgeltfortzahlungsleistungen verlangen.
Mit herzlichen Grüßen
Willi Dongus
Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
Röhrer Weg 12
71032 Böblingen
Tel. 07031 727011
Fax 07031 727015
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