„Eine Vielzahl der Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner in Deutschland hat schon einmal Erfahrungen mit gegen sie gerichteter Gewalt gemacht. Wir begrüßen grundsätzlich die geplante Strafrechtsverschärfung. Diese reicht aber nicht aus, da wir zudem einen Umdenkprozess in der Bevölkerung schaffen müssen. Daher braucht es präventive Maßnahmen, um Gewalt gegen Einsatzkräfte zu verhindern“, bewertet Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), den nun durch das Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf.
Der Entwurf sieht vor, dass der Schutz von Feuerwehrangehörigen verbessert wird: Der tätliche Angriff auf diese soll als selbstständiger Straftatbestand mit einem verschärften Strafrahmen einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ausgestaltet werden. Kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste sind Vollstreckungsbeamten damit hierbei gleichgestellt. „Der neue Straftatbestand verzichtet für tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auf den Bezug zur Vollstreckungshandlung. Damit werden künftig tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte auch schon bei der Vornahme allgemeiner Diensthandlungen gesondert unter Strafe gestellt“, heißt es im Gesetzesentwurf. Paragraph 115 StGB soll künftig auch den Schutz der Feuerwehrangehörigen regeln.
Quelle: Deutscher Feuerwehrverband