Die „Hinweise zur Anerkennung der beruflichen Aus- und Fortbildung und der Ausbildung in den Feuerwehren“ wurden geändert.
Die „Hinweise zur Anerkennung der beruflichen Aus- und Fortbildung und der Ausbildung in den Feuerwehren in Baden-Württemberg“ wurden an die DGUV-Information 205-023 „Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung“ und an die DGUV-Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ angepasst.
Die wichtigsten Punkte:
- Allein der mit Erfolg abgeschlossene Zugführerlehrgang berechtigt nicht mehr als Brandschutzbeauftragter tätig zu werden.
- Der erfolgreich abgeschlossene „Brandoberinspektorenlehrgang“ befähigt zur Übernahme der Funktion eines Brandschutzbeauftragten.
- Die abgeschlossene Grundausbildung berechtigt zur Übernahme der Funktion Brandschutzhelfer.
- Der Gruppenführerlehrgang autorisiert zur Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Für Feuerwehrangehörige, die aufgrund ihres abgeschlossenen Zugführerlehrgangs bereits von ihrem Betrieb zum Brandschutzbeauftragten bestellt wurden und in dieser Funktion tätig sind, ändert sich nichts.
Sie können die Unterlage direkt hier herunterladen: http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Ausbilden/Documents/Hinweise_Anerkennung.pdf
Quelle: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg