Die Förderung von Fahrzeugbeschaffungen nach VwV-Z-Feu setzt die Einhaltung der einschlägigen Normen voraus. Bei beabsichtigten Abweichungen ist deshalb seitens der Gemeinde vor Durchführung der Maßnahme auf dem Dienstweg ein Ausnahmeantrag beim Innenministerium zu stellen. Im Hinblick auf Verwaltungsvereinfachung, Deregulierung und Stärkung des kommunalen Handlungsspielraumes nennt das Innenministerium Baden-Württemberg mögliche Abweichungen von Normen genannt, die mit als genehmigt gelten und einer Förderung nach VwV-Z-Feu nicht entgegenstehen.
Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg