Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehren erhalten bei Unfällen im Feuerwehrdienst vielfältige Leistungen unterschiedlicher Art.
So werden
- Sachleistungen - wie z.B. medizinische Leistungen (incl. Reha-Leistungen) oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Geldleistungen an Feuerwehrangehörige – wie z.B. Verletztengeld
- Geldleistungen an Hinterbliebene – wie z.B. Renten
- Pauschalen – wie z.B. Sterbegeld, Einmalzahlungen
- Unterstützungsleistungen bei Unfällen, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt werden,
zur Verfügung gestellt.
In dieser Übersicht sind alle möglichen Leistungen zusammen gefasst:
https://www.fwvbw.de/fileadmin/Downloads/Aktuelles/Fachgebiete/Sozialwesen_Leistungen_Februar_2020.pdf