„Wir arbeiten seit vergangenem Herbst an einer Änderung des Feuerwehrgesetzes, bei der die Sicherheit der Bevölkerung, die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit und die Sicherstellung des Personalbestands oberste Priorität haben.“ Das sagte Landesbranddirektor Hermann Schröder am Dienstag, 3. Juli 2007, in Stuttgart.
Auslöser für die Gesetzesinitiative sei die Denkschrift 2005 des Landesrechnungshofes. Dieser habe darin Vorschläge für die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bei der Beschaffung von Fahrzeugen und bei der Abrechnung kostenpflichtiger Einsätze durch die Gemeinden gemacht. „Wir haben deswegen alle Paragrafen des Landesfeuerwehrgesetzes auf den Prüfstand gestellt und stehen vor der Fertigstellung eines Referentenentwurfes. Mit einem zeitgemäßen Gesetz wollen wir den Fortbestand und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren sicherstellen“, so Schröder.
Hilfreich sei die frühzeitige Beteilung der Kommunalen Landesverbände und des Landesfeuerwehrverbands sowie die Einbindung von Praktikern vor Ort mit Blick auf die Gesetzesfolgenabschätzung gewesen. Die Landesregierung wolle damit mögliche Auswirkungen von Gesetzesvorhaben frühzeitig erkennen und negative Auswirkungen von vorneherein vermeiden. „Die Feuerwehren sind stolz darauf, dass das neue Feuerwehrgesetz dafür eines der ausgewählten Pilotprojekte im Land ist und sie damit wieder einmal ihren Anspruch auf professionelle und innovative Arbeit unter Beweis stellen können“, sagte Schröder.
Zur derzeitigen Diskussion in den Medien über eine Fremdvergabe der Aufgaben der Werkfeuerwehr bei einem Automobilkonzern sagte der Landesbranddirektor: „An uns ist bisher niemand von dem Unternehmen mit dieser Frage herangetreten. Die derzeitige Gesetzeslage ist eindeutig und lässt dies nicht zu. Wir prüfen zwar auch den entsprechenden Paragrafen im Feuerwehrgesetz, allerdings nicht mit dem Ziel der Fremdvergabe von Leistungen der Werkfeuerwehren aus Gründen der Kostenersparnis.“ Eine Notwendigkeit der Änderung sehe das Innenministerium durch veränderte Betriebs- und Organisationsstrukturen. Oft würden beispielsweise heute Betriebe aus steuerlichen beziehungsweise wirtschaftlichen Gründen in mehrere Einzelbetriebe aufgeteilt. Die Werkfeuerwehr sei dann für mehrere Betriebe zuständig und setze sich möglicherweise aus Angehörigen verschiedener Betriebe zusammen. „In der Folge müssen wir im Gesetz die Ausnahme zulassen, dass dann auch Betriebsangehörige aus anderen Betrieben die Werkfeuerwehr bilden. Mögliche Ausnahmen müssen jedoch immer unter dem Primat der Sicherheit stehen. Das ist die oberste Priorität“, betonte Schröder. Mit der Verabschiedung des neuen Feuerwehrgesetzes sei im Sommer 2008 zu rechnen.