Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes zur Anhörung frei gegeben.
Mit dem Gesetzentwurf soll der Personalbestand der Feuerwehren gesichert und die Wirtschaftlichkeit der Feuerwehren verbessert werden. Die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ist eine Forderung des Rechnungshofs (Denkschrift 2005) und entspricht dem Beschluss des Landtages vom 2. Februar 2006 (Drucksache 14/678). Des Weiteren wird das Gesetz an die tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen sowie an die Erfahrungen der Praxis aus den letzten Jahren angepasst.
Den Gesetzentwurf und eine Synopse können Sie auf dieser Seite herunterladen.
Quelle: Innenministerium