Mit der Verwaltungsvorschrift zur Änderung der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen vom 14. Dezember 2007 werden der Pauschalbetrag für Gemeinden mit einer Abteilung Berufsfeuerwehr nach Nummer 5.2.2.2 und die Festbeträge nach Anlage 1 der VwV-Z-Feu mit Wirkung vom 1. Januar 2008 an die allgemeine Preisentwicklung angepasst. Die Verwaltungsvorschrift berücksichtigt in Anlage 1 ferner die durch aktuelle Normungen geänderten Bezeichnungen einzelner Feuerwehrahrzeuge und legt erstmals einen Festbetrag für das neu genormte Staffellöschfahrzeug StLF10/6 fest. Der Wortlaut der Verwaltungsvorschrift ist angeschlossen.
Quelle: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg