Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

Suchergebnis löschen

Abgasnorm EURO VI - Ausnahmegenehmigung für Einsatzfahrzeuge über 3,5 t

von Medienteam KFV Heilbronn

Derzeit besteht in Baden-Württemberg die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen von der Abgasnorm EURO VI für Feuerwehrfahrzeuge über 3,5 t zu erteilen. Diese Ausnahmegenehmigungen konnten derzeit nur bis zum 31.12.2016 erteilt werden.

Der Landesfeuerwehrverband hatte bereits im Oktober 2015 eine Verlängerung dieser Ausnahmegenehmigung beim Innenministerium und beim Verkehrsministerium gefordert. Zusammen mit dem Gemeindetag Baden-Württemberg wurde bei einem Gespräch im Ministerium für Verkehr im Februar 2016 die Wichtigkeit der Ausnahmegenehmigungen verdeutlicht.

Für Baden-Württemberg konnte nun eine hilfreiche Lösung erreicht werden. Die Frist zur Erteilung der Ausnahmegenehmigungen wurde vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg bis zum 31.12.2020 verlängert.

Damit entfällt die Notwendigkeit bei den Gemeinden, bis spätestens 31.12.2016 ein Fahrzeug mit der Abgasnorm EURO V zu bestellen. Der Erlass ist auch für die Gemeinden von Bedeutung, die in diesem Jahr keinen positiven Zuwendungsbescheid für eine Förderung des Landes nach der Zuwendungsrichtlinie Feuerwehrwesen (Z-Feu) erhalten haben. Die Beschaffung von Fahrzeugen mit der Abgasnorm EURO V ist auch in den kommenden Jahren möglich.

Den Erlass des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vom 10. August 2016 finden Sie hier:
http://www.fwvbw.de/fileadmin/Downloads/allgemein/Ausnahmegenehmigung_EURO_VI_bis_2020.pdf