Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat heute Nacht in der Bereinigungssitzung zum Entwurf des Bundeshaushalts fünf Millionen Euro zusätzlich für die Beschaffung von Fahrzeugen für die ergänzende Ausstattung im Zivilschutz bewilligt. „Wir sehen dies als positives Zeichen der Wertschätzung für den Einsatz der Feuerwehr in der aktuellen Flüchtlingssituation – und als Erfolg unserer Gespräche in Berlin und bundesweit“, erklärt Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).
Wenn der Bundestag dem Haushaltsentwurf zustimmt, stehen im Jahr 2016 33,6 Millionen Euro für den Erwerb von Fahrzeugen durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur Verfügung. Ein Großteil dieser Fahrzeuge – etwa das Löschgruppenfahrzeug (LF KatS) in der Brandschutzkomponente oder der Schlauchwagen (SW KatS) als Fahrzeug zur Wasserversorgung – wird bei den Feuerwehren stationiert. Aktuell sind allein in der Brandschutzkomponente 390 von 775 Löschgruppenfahrzeugen älter als 25 Jahre. Eigentlich sind hier 955 Fahrzeuge vorgesehen; die Fehlbestände hatten ausgemustert werden müssen, ohne dass ersatzbeschaffte LF KatS zur Verfügung standen.
Der Deutsche Feuerwehrverband fordert unablässig die zugesagte Modernisierung des erweiterten Katastrophenschutzes im Zivilschutz. „Dies ist eine wichtige Aufgabe meiner Präsidentschaft“, betont DFV-Präsident Kröger. Er dankt besonders den zuständigen Berichterstattern Dr. Reinhard Brandl (CSU) und Martin Gerster (SPD) aus dem Haushaltsausschuss des Bundestages sowie Gerold Reichenbach, MdB und Mitglied des DFV-Beirats, für die intensiven Gespräche, die nun Früchte getragen haben.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages kurzfristig weitere Mittel in Millionenhöhe für 2015 bewilligt. Die 61. Delegiertenversammlung des Deutschen Feuerwehrverbandes hatte zuvor an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung appelliert, den im Jahr 2007 zugesagten Finanzierungsanteil des Bundes von 57 Millionen Euro dauerhaft wieder im Haushalt zu verankern. Diese Resolution steht online unter www.feuerwehrverband.de/resolution-kats.html zur Verfügung.