Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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1. Betriebssicherheitsverordnung und Feuerwehr und Feuerwehrhaltegurt nach DIN 14926

von LFV BW / Unfallkasse BW

1. Betriebssicherheitsverordnung und Feuerwehr (Anhang)
2. Feuerwehrhaltegurt nach DIN 14926 (Anhang)
3. Neue Durchführungsanweisungen zur UVV ?Feuerwehren? (als Link)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhalten Sie Informationen zu den oben genannten Themen.

Beim Thema Betriebssicherheitsverordnung handelt es sich um den Beschluss des Ausschusses ?Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung? des Arbeitskreises V der Innnenministerkonferenz (AFKzV) vom 03. und 04. März 2004 in Erfurt. Der letzte Absatz dieses Beschlusses ist für die Berufsfeuerwehren so zu verstehen, dass sie ihre Verpflichtungen nach der Betriebssicherheitsverordnung bei Übung und Einsatz auch dadurch erfüllen können, dass sie sich an die Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere UVV ?Feuerwehren? und damit verbunden an die Feuerwehrdienstvorschriften sowie die Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (?Geräteprüfordnung?) halten.

Zum Feuerwehrhaltegurt nach DIN 14926 erhalten Sie eine Information zum aktuellen Stand der Diskussion um das Inverkehrbringen dieses Gurtes.

UVV ?Feuerwehren? (GUV-V C53, bisher GUV 7.13) - neugefasste Durchführungsanweisungen

Der Normtext der Unfallverhütungsvorschrift ist unverändert geblieben. Die Neufassung der Durchführungsanweisungen war erforderlich, um insbesondere Verweise auf Normen und Begriffe aus dem Feuerwehrwesen auf den aktuellen Stand zu bringen. Verwiesen sei je-doch auf die neugefasste Durchführungsanweisung zu § 12 ?Persönliche Schutzausrüstung?, der sich über das bisherige Maß hinaus mit Hinweisen zu Wartung, Pflege und Aussonderung von persönlicher Schutzausrüstung befasst.

Wie auf der Tagung des Innenministeriums am 19. und 20. März 2004 im Feuerwehrheim Titisee besprochen, soll die UVV mit den neugefassten Durchführungsanweisungen den Feuerwehren ausschließlich auf elektronischem Weg bekannt gemacht werden. Der Text der UVV mit neugefassten Durchführungsanweisungen steht auch auf der Homepage der Unfallkasse Baden-Württemberg zum Herunterladen zur Verfügung www.uk-bw.de oder über die Homepage unseres Spitzenverbandes http://regelwerk.unfallkassen.de/HtmlPages/Web_Frame_GesRw.html

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Gruessen

Dr. Heinz Weiß

Abteilung Praevention
Unfallkasse Baden-Wuerttemberg
Hauptsitz Stuttgart
Augsburger Strasse 700
D-70329 Stuttgart
fon: +49-(0)711-9321-301
fax: +49-(0)711-9321-502
heinz.weiss@uk-bw.de
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