Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesverband der Unfallkassen hat unter Berücksichtigung der aktuellen Normen die „Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“ (GUV-G 9102) überarbeitet. Insbesondere bei den Feuerwehr-Haltegurten, den Sprungrettungsgeräten, den LUfthebern, den Multifunktionsleitern, den Saug- und Druckschläuchen, den Hubrettungsfahrzeugen und den hydraulisch betätigten Rettungsgeräten hat es Änderungen gegeben.
Zudem wurden die Begriffe „Sachkundige“ und „Sachverständige“ aktualisiert. Außerdem wurde die vom Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenscutz und zivile Verteieidung erstellte Liste aller bei den Feuerwehren benötigten feuerwehrtechnischen Ausrüstungen und Geräte sowie der persönlichen Schutzausrüstung mit den erforderlichen Prüfungen und Fristen fortgeführt.
Sie erhalten die Neufassung (Ausgabe Juni 2005) im Anhang. Sie ist auch auf unserer Internetseite herunterzuladen.
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Vielen Dank.
Mit freundlichen Gruessen
Dr. Ing. Heinz Weiß
Abteilung Praevention
Unfallkasse Baden-Wuerttemberg
Hauptsitz Stuttgart
Augsburger Strasse 700
D-70329 Stuttgart