In einer Erdgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses wurde durch überhitztes Fett auf dem Herd ein Küchenbrand ausgelöst. Das Feuer griff auf die Dunstabzugshaube über.
Beim Eintreffen der Feuerwehr war das Feuer durch die Bewohner bereits gelöscht, so dass sich die Tätigkeit der Feuerwehr auf ein Überprüfen beschränkte.