Empfehlungen für die Durchführung von Leistungsnachweisen in der Sprechfunkausbildung veröffentlicht Die Verwaltungsvorschrift über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen in Baden-Württemberg vom 22.12.2010 fordert die Bewertung des Lernerfolgs durch Lernzielkontrollen (Leistungsnachweis). Hierbei ist die Möglichkeit eröffnet, auch Bewertungen durch Benotung vorzunehmen. Jede Bewertung eines Lernerfolgs muss die erbrachte Leistung anhand des Lehrinhaltes messen und eine gerechte, nachvollziehbare und angemessene Beurteilung ermöglichen.
Mit den \"Empfehlungen für die Durchführung von Leistungsnachweisen in der Sprechfunkausbildung\" gibt die Landesfeuerwehrschule den Ausbildern hierfür eine Hilfestellung an die Hand.
Quelle: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg