Kurzbeschreibung: In der Tagespresse finden sich gegenwärtig Meldungen und Berichte bezüglich vermeintlicher Neuerungen zur Vorgehensweise bei der Kühlung von Verbrennungen, bei Vergiftungen und bei Reanimationen.
Die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg hat in Rücksprache mit dem Intensivmediziner Dr. med. Dipl. Chem. R. Spörri von der Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal die derzeit gültigen Empfehlungen im Folgenden zusammengefasst:
Erstmaßnahmen bei Verbrennungen
Fakt ist, dass bei Verbrennungen oft zu lange und zu aggressiv (mit zu kaltem Wasser) gekühlt wurde, so dass die Patienten mit Untertemperatur in die Klinik gekommen sind.
Aus Sicht der zuerst an der Einsatzstelle eintreffenden Einsatzkräfte gestaltet sich die Vorgehensweise bei Verbrennungen des 1. und 2. Grades nach wie vor so, dass der Patient bis zum Eintreffen des Notarztes gekühlt werden soll (mit Leitungswassertemperatur - kein Eis). Diese Maßnahme dient dazu, den Schmerz zu lindern. Verbrennungen des 3. Grades sind in der Regel nicht mehr schmerzhaft, da die Nervenenden nicht mehr intakt sind. Es gibt aber kaum einheitliche Verbrennungsgrade, so dass auch hier kurzfristig (bei Schmerzen) gekühlt werden muss. Von einem längeren Kühlen bei großflächigen Verbrennungen des 3. Grades sollte abgesehen werden, da hier die Gefahr besteht, dass der Körper zu stark ausgekühlt wird. Eine sterile Abdeckung der Verbrennungszone ist generell sinnvoll.
Sobald der Notarzt eintrifft, entscheidet dieser über die Schmerztherapie und alle weitere Maßnahmen.
Erstmaßnahmen bei Vergiftungen
Das Auslösen von Erbrechen durch Rachenreizung sollte nur direkt nach einer Vergiftung (gilt nicht bei verschluckten Lösungs- und Ätzmittel) erfolgen - quasi wenn man es selbst beobachtet hat. Der Patient muss dabei intakte Reflexe haben (Betrunkene sind bereits reflexgeschwächt).
Kein Erbrechen bei alten Menschen (Erbrechen ist Stress!) und bei Epileptikern einleiten.
Je länger der Giftaufnahmezeitpunkt zurück liegt, desto weniger sinnvoll ist ein Erbrechen! Durch Erbrechen wird der Magen nur um 30-50% entleert, das restliche Gift verbleibt weiterhin im Körper und wirkt weiter.
Reanimationen
Eckpunkte basierend auf den ERC-Leitlinien für die Wiederbelebung
Die Entscheidung zur Reanimation fällt, sobald eine Person nicht ansprechbar ist und nicht normal atmet.
Sofort nach Eintreten des Kreislaufstillstandes wird mit 30 Kompressionen ohne Überprüfung des Pulses begonnen, die bisher generell gelehrten zwei Initialbeatmungen entfallen. Zur Durchführung der Herzdruckmassage werden die Hände in der Mitte des Brustkorbes, d.h. auf die untere Hälfte des Brustbeins, aufgesetzt.
Danach erfolgen zwei Beatmungen, jede Notfallbeatmung dauert eine Sekunde.
Für Erwachsene im Kreislaufstillstand beträgt das Verhältnis von Kompression zu Beatmungen 30:2.
Dasselbe Verhältnis soll auch bei Kindern angewendet werden, wenn die Reanimation von einem Laienhelfer begonnen wird. Allerdings wird bei Kindern mit fünf Initialbeatmungen begonnen.