Der Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (AFKzV) hat in seiner Sitzung am 20./21.02.2008 empfohlen, die FwDV 3 "Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" in den Ländern einzuführen.
Die neue FwDV 3 ergänzt die bisherige FwDV 3 „Einheiten im Löscheinsatz" um einem neuen Abschnitt 7 „Einsatzablauf im Hilfeleistungseinsatz" mit Regelungen aus der FwDV 13/1 „Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz". Da auch die grundsätzlichen Abschnitte der FwDV 13/1 inhaltlich in der FwDV 3 hinreichend beschrieben sind, ersetzt die erweiterte FwDV 3 die bisherige FwDV 13/1 insgesamt. Die FwDV 13/1 wird daher außer Kraft gesetzt.