Überarbeitung der FwDVen 3, 4 und 5
-Ausbildungsanleitung für die Feuerwehren in Baden-Württemberg „Einheiten im Löscheinsatz“-
Der Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Län-der hat in seiner Sitzung am 03./04. März 2004 in Erfurt beschlossen, dass die weitere Überarbeitung der FwDVen 3, 4 und 5 vorerst zurückgestellt wird.
Mit der beigefügten Ausbildungsanleitung für die Feuerwehren in Baden-Württemberg „Einheiten im Löscheinsatz“ wird den aktuellen einsatztaktischen Gegebenheiten Rech-nung getragen. Im übrigen sind die Feuerwehr-Dienstvorschriften 3, 4 und 5 nach wie vor gültig. Wir empfehlen deshalb, im Vorgriff auf die Anpassung der FwDVen 3, 4 und 5 bei der Ausbildung und dem Einsatz von Feuerwehrangehörigen entsprechend der beigefüg-ten Ausbildungsanleitung für die Feuerwehren in Baden-Württemberg „Einheiten im Löscheinsatz“ zu verfahren.
Die Ausbildungsanleitung ist mit dem Arbeitskreis Ausbildung des Landesfeuerwehrverbands, dem Arbeitskreis Ausbildung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren, den für die Ausbildung zuständigen Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Kreis-brandmeister und der Arbeitsgemeinschaft der Feuerwehren mit hauptberuflichen Kräften abgestimmt.
Wir bitten, die Feuerwehren in Baden-Württemberg entsprechend zu unterrichten.
gez. Rolf Schmid