Information LFS BW:
Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) hat eine Information, GUV-I 8624, Ausgabe September 2004, Ausbildung - Arbeiten mit der Motorsäge herausgegeben, die auch Empfehlungen für die Feuerwehr und deren Ausbildung enthält; die Motorsäge ist seit einigen Jahren Bestandteil der Beladung der LF. Zur gleichen Zeit gibt es Änderungen bei der bisher kostenfreien Ausbildung der Feuerwehren im Umgang mit Motorsägen durch die Landesforstverwaltung. All dies ist für Innenministerium und Landesfeuerwehrschule Anlass zu vorliegendem Hinweis (siehe Dateianhang).
Information Unfallkasse BW:
Neue GUV-Information: „Ausbildung - Arbeiten mit der Motorsäge“ (GUV-I 8624)
Arbeiten, die mit der Motorsäge ausgeführt werden, sind mit einem hohen Gefährdungspotential verbunden. Um Unfälle zu vermeiden, darf der Unternehmer nur Versicherte für Arbeiten mit der Motorsäge einsetzen, die persönlich und fachlich geeignet sind. Die fachliche und persönliche Eignung ist die Grundlage für ein sicheres und unfallfreies Arbeiten mit der Motorsäge. Durch die Benutzung geeigneter Schutzausrüstung wird das Sicherheitsniveau zusätzlich verbessert.
Die GUV-I 8624 „Ausbildung - Arbeiten mit der Motorsäge“ soll dazu dienen, dem Unternehmer und dem Lehrgangsträger Informationen für den Mindestumfang der Ausbildung zu geben.
Die Broschüre kann über die Unfallkasse Baden-Württemberg bezogen werden (siehe Anlage).