Vier Feuerwehren teilen sich zurzeit im Landkreis Heilbronn die Arbeit auf den Autobahnen. Künftig soll sich dieser Kreis erweitern. An den neuen Alarmplänen wird gearbeitet. Ein zum Teil kontrovers diskutiertes Thema.
Die „Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“ werden Schritt für Schritt umgesetzt. Sie regeln, in welchen Fristen Hilfe vor Ort sein muss. Kreisbrandmeister Hans-Wilhelm Hansmann macht klar, dass die Leistungshinweise auch für die Autobahn gelten und die Alarmpläne deshalb überarbeitet würden.
Derzeit kümmern sich die Wehren aus Heilbronn, Weinsberg, Möckmühl und Neckarsulm um die beiden Autobahnen im Kreisgebiet - obwohl laut Gesetzeslage jede Kommune für ihre eigene Markung zuständig ist.
Aber nicht jede Gemeinde verfügt über ausreichendes Gerät und eine Zufahrt zur Autobahn. Deswegen die bisherige Aufgabenverteilung. Vorgesehen ist, dass weitere Feuerwehren zu Autobahneinsätzen ausrücken sollen, weil sie schneller vor Ort sein können als die Kollegen.
Diese Pläne werden seit einiger Zeit, manchmal kontrovers, diskutiert. Für Kreisbrandmeister Hansmann ist die Sache klar. Fachlich sei es kein Unterschied, ob die Wehren zu Unfällen auf der Autobahn oder auf der Landstraße ausrücken. Das Argument, Einsätze auf der Autobahn seien gefährlicher, stimme nicht, meint Hansmann.
Für nicht stichhaltig hält der Kreisbrandmeister den Gedanken, dass die psychische Belastung für die Aktiven auf der Fernstraße größer sei. Verletzungen auf Landstraßen seien mindestens genauso schlimm. „ Entscheidend ist doch: In welcher Hilfsfrist komme ich auf die Autobahn? “
Welche zusätzlichen Feuerwehren künftig solche Einsätze fahren sollen, will Hansmann mit Verweis auf die laufenden Gespräche nicht sagen. Neuenstadt und Bad Rappenau dürften aber sicher dabei sein. Laut Hermann Jochim, stellvertretender Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbands, wollen aber noch weitere Wehren auf die Autobahn.
Jochim ist auch Kommandant der Neckarsulmer Feuerwehr, die heute schon zu Autobahneinsätzen ausrückt. Gibt es Unterschiede zu anderen Unfällen? Jochim, der die Neuregelung grundsätzlich befürwortet, bejaht. Unfälle auf Fernstraßen seien oft größer, schweres Gerät sei deshalb notwendig. Nach Meinung Jochims können nur ausreichend ausgestattete Wehren auf die Autobahn ausrücken.
Und: Man dürfe die Grundsicherung nicht vergessen. „Was passiert, wenn das einzige Wasser führende Fahrzeug einer Feuerwehr auf der Autobahn löscht und es gleichzeitig im Ort brennt?“ Im Gegensatz zu Kreisbrandmeister Hansmann hält Jochim Autobahn-Einsätze durchaus für gefährlicher. Oft fließe der Verkehr weiter. „Größte Vorsicht ist geboten.“ Beispiel: Im vergangenen Jahr ist ein Auto auf den Neckarsulmer Einsatzleitwagen geprallt.
Wichtig sei, dass die Aktiven Erfahrung mit solchen Einsätzen haben. Kreisbrandmeister Hansmann: Die Einsatzkräfte, die heute auf den Autobahnen eingesetzt werden, hätten auch einmal Erfahrungen gesammelt. Zudem müsse ja nicht jeder Aktive mit ausrücken.
Die Leute könnten entsprechend ihrer Qualifikation ausgewählt werden. Neben dem eigentlichen Alarmplan ist ein weiterer Punkt zu klären. Im Moment bezahlt das Land solche Autobahneinsätze als Überlandhilfe.
Doch damit ist ab dem 1. Januar 2004 Schluss. Dann tritt die neue Zuwendungsrichtlinie in Kraft. Folge: Die Kommunen müssen einen Modus finden, wie sie solche Hilfeleistungen künftig untereinander abrechnen. Noch suchen die Kommunen nach vertraglichen Regelungen.
Nach Auskunft des Gemeindetags Baden-Württemberg wird bis Jahresende ein Mustervertrag erarbeitet. Nach den Sommerferien beschäftigten sich die zuständigen Gremien mit diesem Thema.