Wenn es brenzlig wird, steht die Kirchardter Feuerwehr parat. Und wenn es noch brenzliger wird, holt sie sich Unterstützung von ihren Kameraden in Bad Rappenau, Eppingen und künftig auch Ittlingen. Da lässt die Feuerwehr lieber nichts anbrennen. Einer neuen Alarm- und Ausrückeordnung sowie einer neuen Satzung für die Organisation hat der Gemeinderat zugestimmt.
Kommandant
Markus Bucher stand am Montag den Bürgervertretern Rede und Antwort. "Wir wollen nicht erst reagieren, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist", fasste er zusammen, warum auch die Kirchardter auf die im vergangenen Jahr veränderte Alarm- und Ausrückeordnung des Landkreises reagiert und ihre Regelungen entsprechend angepasst hat.
Vier Stufen
Diese sehen vier unterschiedliche Gefahrenabwehrstufen vor, vom Kleinbrand etwa einer Hecke oder eines Abfallcontainers (Stufe eins) über den Zimmerbrand bis hin zur großen Katastrophe der Stufe vier, beispielsweise der Brand der Festhalle während einer Veranstaltung. Je nach Situation bekommt das die Kirchardter Feuerwehr mit ihrer Ausrüstung und ihrem Personal hin oder fordert Unterstützung aus den Nachbarorten an. Insbesondere tagsüber, wenn die Mitglieder der Freiwilligen Wehr bei der Arbeit sind, sollen diese Pläne eine ausreichende Schlagkraft sichern.
Testversion
Die sogenannte Tageserreichbarkeit war auch der Grund, weshalb sich die Kirchardter mit den Ittlingern zusammengesetzt und eine gegenseitige Unterstützung organisiert haben. "Momentan läuft das als Testversion", erklärte Markus Bucher die Kostenseite: Eventuelle Einsätze werden zunächst nicht finanziell verrechnet, weil die Wehren von maximal ein bis zwei Fällen pro Jahr ausgehen. "Das ist bisher immer relativ glücklich abgegangen", so Buchers Erfahrung.
Eine veränderte Satzung musste für die Kirchardter Wehr wegen der veränderten Gesetzeslage her. Das Regelwerk sieht im wesentlichen die Neuerung vor, dass das Eintrittsalter auf 17 heruntergesetzt wird. "Man versucht damit, ein Jahr zu gewinnen", so der Kommandant: Als 17-jährige sollen die Wehrleute künftig die vorgeschriebene 70-stündige, anspruchsvolle Grundausbildung durchlaufen, um mit 18, sobald sie per Gesetz an Einsätzen teilnehmen dürfen, das auch zu können. Bislang war die Grundausbildung erst ab 18 durchlaufen worden.
Dienstzeit
Neu ist auch, dass sich die Wehrleute zu einer Dienstzeit von mindestens zehn Jahren bei einer Probezeit von einem Jahr bereit erklären auch wenn die Diskussion im Rat zeigte, dass das keinen zwingenden Charakter hat.
Als Kulturträger hat die Feuerwehrkapelle in Kirchardt einen guten Namen. Künftig werden die Musikabteilungen erstmals als eigene Abteilungen in der Satzung aufgenommen. Die Nachfrage von Ratsmitglied Werner Fröhlich, ob die neue Bundeswehrstruktur Auswirkungen auf die Wehr habe, verneinte Kommandant Bucher. In den vergangenen Jahren sei die Zahl der Freistellungsanträge für Wehrleute, die statt dem Dienst mit der Waffe den Einsatz am Strahlrohr wählten, "verschwindend gering" gewesen. Bucher befürchtete, dass eher Rettungskräfte wie etwa der Arbeiter-Samariter-Bund durch den Wegfall von Zivildienstleistenden zu knabbern hätten.
Werbung für die Wehr
Um die sogenannte Tageserreichbarkeit zu verbessern, schlug Bauamtsleiter Michael Baumgartner eine Werbeaktion bei den Kirchardter Firmen vor. Der Gemeinderat und Kommandant Markus Bucher zeigten sich aufgeschlossen, wobei Bucher feststellte: Wir laufen bei den großen Firmen offene Türen ein. So seien etwa bei dem Sägehersteller Behringer mehrere Feuerwehrleute beschäftigt. Wegen deren Einsätzen während der Arbeitszeit habe es noch keine Probleme gegeben. Baumgartner verdeutlichte, dass Firmen auch davon profitierten, Feuerwehrleute bei sich zu haben, weil die im Ernstfall genau wüssten, wie zu reagieren ist.