Keine Änderungen der Stundenzahl und der Inhalte innerhalb der Unterrichtseinheit „Rettung“ im Truppmann Teil 1.
Umfangreiche Änderungen bei der Erste-Hilfe-Ausbildung sind zum 1. April 2015 geplant. So sollen künftig alle Erste-Hilfe-Lehrgänge auf neun Unterrichtstunden gestrafft werden und mehr Praxistraining bieten, dafür weniger Theorie, teilt das DRK mit.
Was bedeutet dies für die Ausbildungseinheit „Rettung“ in der Truppmann Teil 1 Ausbildung?
Es bleibt bei den 20 Stunden „Rettung“.
Hintergrund:
Der Lernzielkatalog Freiwillige Feuerwehr Baden-Württemberg verlangt (seit seiner Einführung im November 1993) innerhalb der Truppmannausbildung Teil 1 eine 20-stündige Ausbildungseinheit zum Thema Rettung. In diesen 20 Stunden werden zu den Inhalten eines „normalen“ früher 16-stündigen (jetzt 9-stündigen) Erste-Hilfe-Lehrgangs zusätzlich Inhalte vermittelt, die speziell für die Belange der Feuerwehren relevant sind.
Die alten 16-stündigen Erste-Hilfe-Lehrgänge bzw. neuen 9-stündigen Erste-Hilfe-Lehrgänge der Hilfsorganisationen sind in erster Linie auf die Zielgruppe „einzelner Ersthelfer an einer Unfallstelle mit Verbandskasten“ zugeschnitten.
Die 20-stündige Erste-Hilfe-Ausbildung im Rahmen der Truppmannausbildung Teil 1 berücksichtigt darüber hinaus Inhalte, die speziell auf die Zielgruppe der Einsatzkräfte der Feuerwehr zugeschnitten sind: „Mehrere Ersthelfer an einer Einsatzstelle mit Sanitätskasten“. Daraus ergibt sich beispielsweise, dass angehende Einsatzkräfte der Feuerwehr auch die Zwei-Helfer-Methode bei der Reanimation, die Handhabung von Beatmungshilfen (Beatmungsbeutel), das Mitanpacken an einer Vakuummatratze und einiges mehr lernen. D.h. ein „normaler“ jetzt 9-stündiger Erste-Hilfe-Lehrgang, wie er beispielsweise für Führerscheinanwärter angeboten wird, reicht nicht aus, um die im Lernzielkatalog Truppmann Teil 1 der Freiwilligen Feuerwehr Baden-Württemberg vorgegebenen Lernziele abzudecken.
Quelle: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg