Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Unfalleinsatz soll Gemeinden Geld bringen

Landkreis Heilbronnvon Carsten Friese, HSt

Der Ablauf könnte bald Wirklichkeit werden: Nach einem Unfall werden zwei verletzte Autofahrer von der Feuerwehr aus ihren Wracks befreit und kommen ins Krankenhaus. Unabhängig von der Schuldfrage treffen Tage später zwei deftige Gebührenrechnungen bei ihnen zu Hause ein. Die Feuerwehr stellt die Leistung in Rechnung - weil es ein neues Gesetz so vorsieht, das der Landesrechnungshof angeregt und die CDU-Landtagsfraktion auf den Weg gebracht hat.

Das retten von Unfallopfern und das Löschen brennender Wagen soll künftig nicht mehr die Gemeinde der helfenden Feuerwehr zahlen. 3,6 Millionen Euro, schätzt der Landesrechnungshof, könnten Gemeinden dadurch im Jahr einnehmen.

Schuldfrage

Landesbranddirektor Hermann Schröder bestätigt, dass man „kurz davor sei“, den Referentenentwurf ins Kabinett zu geben. Bei Unfällen von Flugzeugen, Zügen oder Schiffen seien Feuerwehreinsätze bereits kostenpflichtig. Gerade Gemeinden, die in Autobahnnähe liegen, seien „sehr häufig“ von Einsätzen betroffen. Selbst zahlen sollen Autofahrer die Rechnung nicht, sondern an ihre Kfz-Versicherung weiterleiten, die ohnehin die Schuldfrage klären muss. Schröder zieht Vergleiche zum Rettungsdienst: „Da werden die Einsätze auch über die Krankenkassen bezahlt.“

„Durchaus für gerechtfertig“ hält Harry Brunnet, Vorsitzender des Gemeindetag-Kreisverbandes, die geplante Gesetzesänderung. „Warum sollten die Gemeinden die Kosten alleine tragen?“ Auch Heilbronns Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach begrüßt die Initiative, um den Kostendeckungsgrad der Feuerwehren zu steigern und auch, „weil das Verfahren für die Autofahrer transparenter wird“. Feuerwehrchef Eberhard Jochim rechnet für Heilbronn hoch, dass durch die Neuregelung pro Jahr rund 100 000 Euro in die Stadtkasse fließen - wodurch sich der Zuschuss der Stadt für die Feuerwehr von 5,2 auf 5,1 Millionen Euro verringere.

Was eine Stunde Feuerwehreinsatz kosten würde? Ein brennendes Auto zu löschen taxiert Jochim auf 500 Euro, einen Unfall mit zu rettenden Verletzten schätzt er auf 1000 Euro, wenn ein Lastwagen beteiligt ist (Kran wird gebraucht), könnten 1500 bis 2000 Euro auf der Rechnung stehen.

Als „angemessen“ bezeichnet Kreisbrandmeister Uwe Vogel die Pläne, da die Feuerwehren „ja oft weit über die Gemeindegrenzen hinausfahren“. Er schätzt, dass die Neuerung jährlich 250 000 Euro in die Gemeindekassen spülen würde.

Unbillige Härte

Kritisch sieht der ADAC Württemberg die Pläne. Wenn Autofahrer durch höhere Versicherungsbeiträge am Ende draufzahlten, wäre das für Sprecher Reimund Elbe „nicht akzeptabel“.

Dass Autofahrer, die beim Unfall sterben, oder deren Angehörige für den Feuerwehreinsatz eine Rechnung erhalten, ist nicht zwingend. Bei „unbilliger Härte“ können Gemeinden darauf verzichten.

Gebühren und Beiträge

Für die Aufnahme von ausgelaufenem Öl bei einem Unfall stellen Feuerwehren bereits Rechnungen aus. Das Auspumpen voll gelaufener Keller ist auch kostenpflichtig. Brandeinsätze in Gebäuden, Menschen- und Tierrettung bleiben kostenfrei. Dass durch die geplante Neuerung im Land Kfz-Haftpflichtbeiträge steigen, damit rechnet der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft nicht.

Bild: Die Feuerwehr rettet einen Verletzten. Autofahrer sollen für einen derartigen Einsatz künftig eine Rechnung erhalten und an ihre Versicherung weiterleiten. (Foto: dpa)