09.09.2003, Berlin - Stress, Hitze, körperliche Höchstleistungen und psychischer Druck: Feuerwehrleute müssen im Einsatz immer wieder große Belastungen aushalten. Die mehr als eine Million Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland sind oft sogar doppelt belastet - wenn sie nach einem anstrengenden Einsatz wieder ihrem eigentlichen Beruf nachgehen müssen. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) hat jetzt in enger Abstimmung mit Ländern und Kommunen Empfehlungen herausgegeben, die den Einsatzleitern Richtwerte für Erholungs- und Ruhezeiten der Feuerwehrfrauen und -männer an die Hand geben sollen.
„Wenn Feuerwehrangehörige an einer Einsatzstelle dringend gebraucht werden, dann haben sie auch Anspruch auf volle Fürsorge. Es wäre unverantwortlich, wenn jemand beispielsweise aus Übermüdung einen Unfall erleidet, weil er die ganze Nacht lang anderen geholfen hat“, sagt DFV-Präsident Hans-Peter Kröger. Der Einsatzleiter befinde sich aber bei seiner Entscheidung stets in einem Spannungsfeld. Kröger: „Er muss auch vernünftig die Interessenlagen der Arbeitgeber abwägen, die ihre Mitarbeiter im Unternehmen brauchen, und der Kommunen, die als Träger der Feuerwehren andernfalls verpflichtet sind, den Betrieben Lohnkosten für nicht anwesende Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr zu ersetzen. Diese Abwägung muss sehr ernst genommen werden.“
Der Fachausschuss Sozialwesen des Deutschen Feuerwehrverbandes hat deshalb eine Empfehlung erarbeitet, die vor allem zwei Kernaussagen beinhaltet. DFV-Fachausschussvorsitzender Michael Riggert: „Erstens: Nach Einsätzen in den Nachtstunden sollte sich die Ruhezeit an der Dauer der geopferten Nachtruhe orientieren. Zweitens: Wenn ausreichend Reservekräfte zur Verfügung stehen und ein Feuerwehrangehöriger aufgrund seines Berufes eine ausreichende Mindestruhezeit vor Dienstbeginn benötigt, so sollte für ihn der Einsatz vorzeitig für beendet erklärt werden. Damit haben wir eine Regelung mit Augenmaß getroffen, die in diesen Punkten auch mit dem Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung der Innenministerkonferenz abgestimmt ist.“
Darüber hinausgehend enthält das DFV-Papier Hinweise zu speziellen Tätigkeiten, nämlich dem Einsatz unter Atemschutz, in Hitzeschutz- und in Chemikalienschutzanzügen. DFV-Präsident Kröger hofft, dass die Empfehlungen mehr Klarheit für die Einsatzleiter schaffen: „Wir wollen ihnen überschaubare Regeln an die Hand geben, die es ihnen erleichtern, im Einsatz auch ihrer sozialen Verantwortung und Fürsorgepflicht gerecht zu werden.“
Quelle: www.dfv.org
Ergänzung KFV-Heilbronn:
Die Empfehlung des DFV - Erholungs- bzw. Ruhezeiten für Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren nach Einsätzen (PDF-Datei zum Download) finden Sie als PDF-Datei auf der KFV-Seite: Verband / Nachrichten