Landkreise und Kommunen werden vom Land einen angemessenen Ausgleich für übertragene Aufgaben erhalten
Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Verwaltungsstruktur des Landes Baden-Württemberg umfassend zu verschlanken und zu reformieren. Durch das neue Verwaltungsreformmodell werden Aufgaben und Personal des Landes in die unteren Verwaltungsbehörden eingegliedert. "Dafür werden die Landkreise und Kommunen einen angemessenen finanziellen Ausgleich bekommen, der ihnen auch verfassungsrechtlich garantiert ist. Gleichzeitig wollen wir durch die Reform erreichen, dass wir noch effizienter arbeiten können. Das bedeutet in letzter Konsequenz Einsparungen bei Sach- und Personalausgaben auf allen Ebenen. Wir ziehen bei der Neuorganisation der Verwaltung mit den Landkreisen und Kommunen an einem Strang. Wir müssen noch schlagkräftiger und kostengünstiger werden." Dies erklärte Finanzminister Gerhard Stratthaus am Montag (7. Juli 2003) vor der Presse.
Der finanzielle Ausgleich zwischen Land und Kommunen solle nach einem pauschalen Zuweisungsverfahren ausgestaltet werden, so Stratthaus. Hierzu ermittle das Land zunächst die Kosten für die zu übertragenden Aufgaben. Dieser Gesamtbetrag der Kosten werde in den Kommunalen Finanzausgleich eingestellt. Die Aufteilung des jährlichen Gesamtbetrags auf die einzelnen Stadt- und Landkreise erfolge dann nach dem im Finanzausgleichsgesetz festgelegten Verteilungsschlüssel. Dieser basiere auf dem für die einzelnen Kreise ermittelten künftigen Aufwand zum Zeitpunkt der Aufgabenübertragung. Die Stadt- und Landkreise erhielten die Finanzausgleichsleistungen als pauschale Zuweisungen. Eine nachträgliche Abrechung erfolge dann nicht mehr. In diesem pauschalen Ausgleich würden die Personalkosten, die Unterbringungskosten, die sonstigen sächlichen Verwaltungsausgaben als auch die Gebühreneinnahmen einbezogen. Es stehe allerdings noch nicht fest, wie die von den Kommunen geforderte Dynamisierung geregelt werde. "Denkbar wäre, die Dynamisierung beispielsweise an die Entwicklung der Steuereinnahmen zu koppeln oder an die Beamtenbesoldung. Einzelheiten werden wir noch mit den kommunalen Landesverbänden aushandeln", unterstrich der Finanzminister.
Die Landesregierung berücksichtige bei dem Kostenersatz für die unteren Verwaltungsbehörden eine Effizienzrendite von 20 Prozent innerhalb der nächsten fünf bis sieben Jahre. ?Diese Zielvorgabe ist sehr ehrgeizig, aber realistisch. Durch die Bündelung von Aufgaben und die Zusammenführung von Strukturen können erhebliche Synergieeffekte ausgenutzt werden. Auch der Landkreistag hielt dies für eine machbare Größe?, erläuterte Finanzminister Stratthaus. Die Effizienzrendite von 20 Prozent gelte für alle von der Verwaltungsreform betroffenen Bereiche, auch wenn sie beim Land verblieben.
Sobald über alle Grobkonzepte für die Neuorganisation der einzelnen Verwaltungseinheiten entschieden sei, werde das Finanzministerium eine Kostenerhebung für die einzugliedernden Behörden durchführen. Auf dieser Basis würden die Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden aufgenommen. "Wir gehen davon aus, dass die Einzelheiten und vor allem die konkreten Zahlen des finanziellen Ausgleichs zwischen Land und Kommunen bis Ende Oktober feststehen", so Stratthaus. Nach seinen Worten ist mit der Verwaltungsreform ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Haushaltskonsolidierung gemacht worden. "Die Umgestaltung der Grundstrukturen werden Organisationseinheiten und Aufgaben sachgerecht zusammenführen. Wir schaffen damit eine noch leistungsfähigere und bürgernähere Verwaltung", schloss Finanzminister Gerhard Stratthaus.