Eine Kritik, die immer mal wieder zu hören ist: Die Feuerwehr betreibe für manche Einsätze zu viel Aufwand. Kreisbrandmeister Hans-Wilhelm Hansmann glaubt, dass diese Fälle im Unterland seltener werden. Seit dem 1. Januar müssen die Kommunen für Hilfe leistende auswärtige Wehren bezahlen. Eine neue Vereinbarung regelt die Kosten.
Das Land Baden-Württemberg kommt seit dem 1. Januar nicht mehr für die Kosten der so genannten Überlandhilfe auf. Fordert der Feuerwehr-Kommandant eines Ortes Unterstützung anderer Wehren an, muss seine Kommune dafür bezahlen.
Lange Zeit gab es dafür keine einheitliche Regelung - obwohl der Stichtag 1. Januar näher rückte. Der Gemeindetag Baden-Württemberg kündigte immer wieder an, einen Mustervertrag zu erarbeiten.
Nachdem keine Lösung in Sicht war, nahm Kreisbrandmeister Hans-Wilhelm Hansmann die Sache in die Hand. Sein Vorschlag wurde nach einiger Diskussion in der Arbeitsgruppe Feuerwehr des Gemeindetags-Kreisverbands leicht modifiziert und im Dezember abgesegnet. Die Berufsfeuerwehr Heilbronn schließt sich dieser Regelung zunächst probeweise an. „ Nach einem Jahr müssen wir das Ganze mal durchrechnen“, erläutert Kommandant Eberhard Jochim.
„Die Kommandanten werden künftig genauer prüfen, ob sie Überlandhilfe wirklich brauchen“, ist Hansmann überzeugt. In der Vergangenheit sei es vorgekommen, dass schon auf der Fahrt zum Einsatzort die Hilfe-Anforderung abgesetzt worden ist. Hansmann: „ Es muss aber zuerst erkundet werden, was wirklich notwendig ist.“ Besteht die Gefahr, dass künftig zu restriktiv mit der Überlandhilfe umgegangen wird? Das glaubt Hansmann nicht. Er verweist auf automatisierte Alarmierungen, die gewährleisteten, dass eine Mindestbesetzung am Einsatzort ist.
Beispiel Dachstuhlbrand: Laut Hansmann rückt in diesem Fall eine Drehleiter mit aus. Der erste Vorschlag von Hans-Wilhelm Hansmann sah vor, dass die Wehren 15 Euro pro Aktivem und Stunde in Rechnung stellen. „Das war einigen Kommunen aber zu wenig“, erklärt Lothar Oheim, Vorsitzender der Gemeindetags-Arbeitsgruppe. Schließlich einigten sich die Städte und Gemeinden auf 20 Euro.
Für die bei Alarm angetretenen, aber nicht abgerückten Feuerwehrleute sind - nur für die erste Stunde - zehn Euro zu bezahlen. Mit den Pauschalbeträgen sind auch die Kosten für Fahrzeuge und deren Betrieb abgegolten.
Extra berechnet werden Aufwendungen etwa für Atemschutzgeräte, Messröhrchen oder Sonderlöschmittel. Kreisbrandmeister Hansmann hat - um die Kosten für die Kommunen berechenbar zu machen - die Stärke der Personalreserve begrenzt.
So können für ein Tanklöschfahrzeug zehn Feuerwehrleute abgerechnet werden. Beispiel Verkehrsunfall: Holt eine Kommune einen Rüstwagen und ein Tanklöschfahrzeug zu Hilfe, muss der Kämmerer 510 Euro an die Nachbarkommune überweisen.