Das Innenministerium hat die Förderung des Feuerwehrwesens vereinfacht. Künftig wird es pro aktiven Feuerwehrangehörigen einen Pauschalbetrag in Höhe von 85 Euro pro Jahr und eine gezielte Projektförderung besonders für Feuerwehrfahrzeuge, Feuerwehrhäuser und Leitstellen geben. Die bisherigen sehr verwaltungsaufwändigen Kleinförderungen und Kleinpauschalen - beispielsweise für die Ausbildung auf Kreisebene oder der Kostenersatz für den Besuch von Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule - wurden in die Förderung mit Pauschalbeträgen einbezogen und dadurch Mittel zur Verstärkung der Projektförderung umgeschichtet.
Wie Innenminister Dr. Thomas Schäuble am Dienstag, 10. Februar 2004, in Stuttgart weiter mitteilte, ist dieses Zwei-Säulen-Modell aus Projektförderung und Pauschalbetrag geeignet, den Verwaltungsaufwand zu minimieren und eine bedarfsgerechte, möglichst effektive Feuerwehrförderung zu gewährleisten. Der Erarbeitung der neuen ?Zuwendungsrichtlinie Feuerwehrwesen? (Z-Feu) sei eine sorgfältige Abstimmung mit den berührten Verbänden und Beiräten vorausgegangen. Abgesehen von Einzelwünschen und Einzelforderungen hätten die kommunalen Landesverbände, der Landesfeuerwehrverband und der Landesfeuerwehrbeirat der neuen Richtlinie grundsätzlich zugestimmt.
Schäuble betonte, dass die neue Z-Feu nicht den Anspruch erhebt, allen Wünschen, Forderungen und Anträgen Rechnung zu tragen: ?In finanziell schwierigen Zeiten steht mit der
neuen Richtlinie aber ein Instrument zur Verfügung, das eine zielgerichtete und effiziente Steuerung der begrenzten Ressourcen im Bereich der Feuerwehrförderung ermöglicht.?
Für den Feuerwehrbereich sehe der am 5. Februar vom Landtag beschlossene Staatshaushaltsplan im Jahre 2004 insgesamt 45 Millionen Euro aus dem zu erwartenden Feuerschutzsteueraufkommen vor. Mit diesen Mitteln würden beispielsweise Betrieb und Unterhalt der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal sichergestellt, Förderverpflichtungen aus den Vorjahren erfüllt sowie neue Förderanträge der Kommunen und Feuerwehren bedient.
*
Die Neufassung der Z-Feu wird voraussichtlich in der Februar-Ausgabe des Gemeinsamen Amtsblatts (Erscheinungsdatum 25. Februar 2004) veröffentlicht werden und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2004 in Kraft.
Quelle: Innenministerium
------------------------------------------------------------
http://www.baden-wuerttemberg.de/land/agent/index.php3?id=50191