Der Ministerrat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, ein Feuerwehr-Ehrenzeichen für 50 Jahre Feuerwehrdienst neu einzuführen. Damit will die Landesregierung Frauen und Männer besonders würdigen, die sich über Jahrzehnte für ihre Mitmenschen eingesetzt haben. Das sagte Innenminister Heribert Rech am Mittwoch, 16. März 2011, in Stuttgart.
Bislang werde das Feuerwehr-Ehrenzeichen in drei Stufen verliehen: als Ehrenzeichen in Silber für mindestens 25 Jahre aktiven Feuerwehreinsatzdienst, als Ehrenzeichen in Gold für mindestens 40 Jahre aktiven Dienst und als Ehrenzeichen der Sonderstufe für besondere Verdienste um das Feuerlöschwesen oder für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz.
Mit der nun vom Kabinett auf den Weg gebrachten und auch vom Landesfeuerwehrverband gewünschten weiteren Stufe werde vor allem der veränderten Altersstruktur der Frauen und Männer bei den Feuerwehren Rechnung getragen. Bei der Stiftung des Feuerwehr-Ehrenzeichens im Jahr 1956 sei eine Ehrung für 50 Jahre Feuerwehrdienst nicht vorgesehen gewesen, da der anrechenbare aktive Dienst damals erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen und bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres geendet habe. Eine 50-jährige Dienstzeit sei somit nicht zu erreichen gewesen. Durch die Verlängerung der möglichen ehrenamtlichen Dienstzeit bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres im Jahre 1970 und die seit 1981 erfolgende Anrechnung von Zeiten der Dienstleistung in der Jugendfeuerwehr ab Vollendung des 14. Lebensjahres habe sich das geändert. Viele, die Anfang der 80er Jahre zur Jungendfeuerwehr kamen, können in den kommenden Jahren auf 50 Jahre aktiven Dienst bei der Feuerwehr zurückblicken. Um den Stellenwert dieses außerordentlichen Engagements für unser Gemeinwesen entsprechend herauszustellen, haben wir uns für die neue Ehrungsstufe entschlossen. Der vorbildliche Einsatz der Frauen und Männer bei der Feuerwehr kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, noch dazu, wenn er über Jahrzehnte andauert. Im Einsatz riskieren sie alltäglich ihre Gesundheit und mitunter ihr Leben für Menschen, die in Not geraten sind, betonte Rech.
Nach Freigabe durch den Ministerrat werde nun die Anhörung der Verbände erfolgen. Über die endgültige Änderung der Stiftungsanordnung beschließe nach Abschluss der Anhörung, voraussichtlich noch vor der Sommerpause, die Landesregierung.
Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg