Die Freiwillige Feuerwehr Talheim hat eine neue Satzung. Die alte aus 1989 war 2001, 2009 und 2015 angepasst und novelliert worden. Jetzt hat der Gemeindetag Baden-Württemberg eine neue Musterfassung vorgelegt. Sie ist mit dem Innenministerium, der Gemeindeprüfungsanstalt und dem Landesfeuerwehrverband abgestimmt. Die Neuerungen hat die Talheimer Feuerwehr vorberaten. Bei einer Enthaltung von Joachim Dürr nahm der Gemeinderat diese nun an. Neu sind: Einführung einer Probezeit; Aufnahme mit Vollendung des 17. Lebensjahrs; längere Dienstzeit-Aufnahme in die Altersabteilung erst ab 55 Jahren; keine Altersgrenze bei der Jugendfeuerwehr, so dass auch eine Kinderfeuerwehr möglich ist. Eine längere Diskussion gab es um die Formulierung zur Beendigung des ehrenamtlichen Dienstes. In Paragraf vier, Absatz vier, heißt es: Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Dienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden, wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt. Joachim Dürr störte sich an dem letzten Teil des Satzes. „Für mich stimmt das so nicht.“ Bürgermeister Rainer Gräßle konterte: „Wenn man eine Gefahr kommen sieht, muss man reagieren.“