Zahlreichen Hubschrauberlandeplätzen an Krankenhäusern droht das Aus. Ab Oktober greift eine EU-Verordnung, die strenge Richtlinien vorschreibt. Nach Angaben des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur verfügen in Baden-Württemberg 61 der 256 Landeplätze über eine Genehmigung.
Luftverkehrsgesetz
Am Klinikum am Gesundbrunnen ist die Lage entspannt. Der Hubschrauberlandeplatz erfüllt die im Luftverkehrsgesetz geregelten Bedingungen. Auch für das Klinikum am Plattenwald wurde im Zuge des Neubaus die Genehmigung bereits eingeholt. Nach Angaben von Reinhold Groß, Stellvertretender pflegerischer Leiter der Notaufnahme am Gesundbrunnen, werde das Klinikum zwei- bis dreimal wöchentlich angeflogen.
Die überwiegende Anzahl der Landeplätze an Krankenhäusern werden derzeit aber lediglich mit Ausnahmegenehmigungen angeflogen, sagt Jochen Beelitz, Regionalleiter Flugbetrieb des ADAC. Ihnen fehlen häufig wichtige bauliche Voraussetzungen, beispielsweise Markierungen und Beleuchtungen. Eine Investition in den Landeplatz kann jedoch schnell teuer werden. Der ADAC-Flugleiter beziffert die Kosten für einen Landeplatz auf freier Fläche mit mindestens 50.000 Euro, ein Dachlandeplatz koste dagegen schnell zwei Millionen Euro. Vor allem für kleinere Kliniken lohne sich die Investition nicht. Sollten zukünftig nicht mehr alle Landeplätze angeflogen werden dürfen, befürchtet die DRF Luftrettung eine schlechtere medizinische Versorgung gerade in ländlichen Gebieten.
Die mit Ausnahmegenehmigung angeflogenen Landeplätze können aber als sogenannten Außenlandestelle im öffentlichen Interesse, Public Interest Sites (PIS), anerkannt werden, obwohl sie bislang keine Genehmigung nach dem Luftverkehrsgesetz haben. Dann gelten strengere Regeln. So dürfen diese Landeplätze maximal 50 Starts und Landungen pro Jahr haben.
Spezialklinik
Das Klinikum in Löwenstein prüft seinen Landeplatz derzeit, ob die PIS-Richtlinien erfüllt sind, sagt eine Sprecherin. Im Durchschnitt werde das Krankenhaus 39 Mal pro Jahr angeflogen und liegt damit innerhalb der Vorgaben. Als Spezialklinik für Lungenkrankheiten und Chirurgie wird das Löwensteiner Krankenhaus vor allem für Verlegungen angeflogen. Für die kleineren Standorte der SLK-Kliniken in Möckmühl und Brackenheim muss derzeit noch geprüft werden, ob eine entsprechende Genehmigung vorliegt, sagt Pressesprecherin Christiane Karrar. Beim Diakonie-Klinikum in Schwäbisch Hall zeigt man sich zuversichtlich. „Bis jetzt hat das Regierungspräsidium alle Genehmigungen erteilt“, sagt Pressesprecherin Manuela Giesel.
Bild: Ein Hubschrauber der DRF Luftrettung: Fehlen entsprechende Genehmigungen dürfen künftig nicht mehr alle Krankenhäuser angeflogen werden. (Foto: DRF-Luftrettung)