„Das Land nimmt so viel Geld wie noch nie für die Feuerwehr in die Hand – alleine die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer, die 1:1 der Feuerwehr zu Gute kommen, steigen in 2018 erneut, auf 63 Millionen Euro – das ist ein Plus von rund 30% seit 2011. Davon fließen in 2018 alleine 56 Millionen Euro – und damit 10% mehr als noch in 2017 – direkt in die Gemeindefeuerwehren, also in die kommunalen Kassen. Das ist die Grundlage für unsere leistungsfähigen und starken Feuerwehren im Land. Damit das so bleibt, haben wir jetzt auch die Förderrichtlinien an die Feuerwehren überarbeitet und die künftigen Investitionsvorhaben für die Feuerwehren im Land auf eine stabile finanzielle Grundlage gestellt“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl heute (7. Januar 2018) in Stuttgart.
Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration hat – in enger Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden und dem Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg – die Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen neu gefasst und zukunftsfest gemacht. Zentrale Punkte dabei waren die Erhöhung der Pauschalförderung für den Nachwuchs sowie die Erweiterung des kommunalen Spielraums.
„Besonders wichtig ist die Nachwuchsförderung der Feuerwehr. Die Mädchen und Jungen sind die Zukunft unseres funktionierenden und beispielhaften Feuerwehrwesens im Land. Rund 30.000 junge Menschen engagieren sich in den Jugendfeuerwehren. Deshalb wird der jährliche Pauschalförderbetrag für die Angehörigen einer Jugendfeuerwehr von 35 auf 40 Euro pro Mitglied erhöht“, so Innenminister Thomas Strobl. Auch die Angehörigen der Kindergruppen in den Jugendfeuerwehren, die für die Nachwuchsarbeit der Feuerwehren von großer Bedeutung sind, erhalten diese Förderung.
„Bei der Neufassung haben wir auch großen Wert darauf gelegt, den Kommunen mehr Freiraum zu geben. Das Land unterstützt die Gemein-den, achtet aber die kommunale Selbstverwaltung und ermöglicht dadurch dezentrale Strukturen. Künftig können die Kommunen auch leichter Einsparungen im Bereich der Beschaffung erzielen – so haben wir zum Beispiel einen besonderen Förderanreiz bei gemeinsamen Beschaffungen von mindestens fünf gleichen Fahrzeugen eingeführt“, erklärte der Innenminister.
Insgesamt wurde die Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen neu strukturiert und den aktuellen Gegebenheiten an-gepasst. Die Verwaltungsvorschrift trat in der jetzigen Fassung zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg