Zurzeit verhandeln der Kommunale Arbeitgeber Verband Baden-Württemberg und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di die künftige Entgeltordnung der gewerblichen Beschäftigten in Baden-Württemberg. Teil dieser Verhandlungen ist unter anderem auch die Frage der Eingruppierung von Gerätewarten bei den kommunalen Feuerwehren.
Angesichts der Tatsache, dass in unseren Gemeindefeuerwehren die Anzahl der erforderlichen hauptamtlichen Gerätewarte, insbesondere auch zur Entlastung des Ehrenamts, in den kommenden Jahren steigen wird und weil aufgrund der gegenwärtigen Entlohnung, die Besetzung schwierig sein dürfte, halten wir es für zwingend geboten, die Entlohnung neu zu regeln.
Hierfür wäre es notwendig, analog den Feuerwehr-Einsatzkräften auch für die Feuerwehr-Gerätewarte im Tarifvertrag Tätigkeitsmerkmale zu schaffen bzw. zu definieren, die ihre Eingruppierung bis in die Entgeltgruppen 8 bzw. 9 ermöglichen.
Der Gerätewart der Feuerwehr ist mit der sachgerechten Wartung, Instandsetzung sowie der Lagerung von Fahrzeugen und Gerätschaften, die bei der Feuerwehr verwendet werden, betraut. Die Beauftragung wird durch den Leiter der Feuerwehr bzw. durch den kommunalen Träger der Feuerwehr festgelegt. Er sorgt dafür, dass sich das „Arbeitsmaterial“ der Feuerwehr ständig im einwandfreien Zustand befindet. Nur so kann die Funktionstüchtigkeit der Geräte garantiert und jeder Einsatz bestmöglich abgearbeitet werden. Die Liste der Fahrzeuge und Gerätschaften ist umfangreich und enthält eine Vielzahl von Ausstattungen zur Rettung und technischer Hilfeleistung sowie Geräte zur Brandbekämpfung und Kommunikation. Neben der immer weiter steigenden Zahl der regelmäßig zu prüfenden Fahrzeuge und Gerätschaften entstehen immer mehr Kontroll- und Dokumentationsvorschriften, die eine laufende Aus-, Fort- und Weiterbildung der Feuerwehr-Gerätewarte erfordern.
Verbandsvorsitzender Reinhold Gall: „Die Feuerwehr-Gerätewarte nehmen also eine besonders anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe wahr und sorgen dadurch für ein Mehr an Sicherheit für die Feuerwehr-Einsatzkräfte. Dies sollte auch Interesse der Träger unserer Gemeindefeuerwehren sein. Deshalb sind die kommunalen Arbeitgeber aufgefordert, in den laufenden Tarifverhandlungen im Tarifvertrag Tätigkeitsmerkmale zu schaffen bzw. zu definieren, die eine Eingruppierung von Feuerwehr-Gerätewarten bis in die Entgeltgruppen 8 bzw. 9 ermöglichen.“