Wenn Feuerwehren die Kollegen einer Nachbarkommune im Einsatz unterstützen, bekommen sie eine finanzielle Entschädigung vom Land. Das wird sich ändern. Künftig müssen die Städte und Gemeinden die so genannte Überlandhilfe untereinander abrechnen. Derzeit formuliert der Gemeindetag einen Mustervertrag.
Häufig ist die Feuerwehr einer Kommune nicht in der Lage, etwa einen Brand mit eigenen Mitteln unter Kontrolle zu bekommen. Manchmal fehlt es an der Ausrüstung oder schlicht an der Zahl der Aktiven.
Der örtliche Kommandant fordert in solchen Fällen Unterstützung an. Im Jahr 2001 leisteten die Wehren im Landkreis Heilbronn nach Zahlen des Landratsamtes 214 Mal Überlandhilfe.
Das Land Baden-Württemberg bezahlt dafür einen Zuschuss von knapp neun Euro je eingesetztem Feuerwehrangehörigen und Stunde. Im Landkreis kamen 2001 so über 48 000 Euro zusammen.
Diese Förderung fließt allerdings nur, wenn die Wehren keinen anderen Anspruch auf Entschädigungen, beispielsweise von Versicherungen, haben. Mit Beginn des nächsten Jahres muss die Überlandhilfe neu geregelt werden.
Grund: Das Land überarbeitet seine Zuschussrichtlinien für das Feuerwehrwesen.
Laut Kreisbrandmeister Hans-Wilhelm Hansmann werden die neuen Richtlinien auf zwei Säulen basieren. Zum einen ist dies die Pauschale pro Feuerwehrmann, zum anderen die Förderung von konkreten Projekten und Investitionen.
Die bisherige Kleinförderung, zu der auch die Überlandhilfe zählt, wird auf die Pauschale verteilt. Im Klartext: Die Pauschale steigt zwar, die knapp neun Euro pro Mann und Stunde für die Überlandhilfe fallen von 2003 an aber weg.
Nun sind die Kommunen gefordert, einen Abrechnungsmodus zu finden.
"Der Gemeindetag ist gerade dabei, einen Mustervertrag auszuarbeiten ", erklärt Lothar Oheim. Der Gundelsheimer Bürgermeister ist Vorsitzender des Arbeitskreises Feuerwehr im Gemeindetags-Kreisverband Heilbronn. "Wir warten ab, bis der Vertrag vorliegt." Kreisbrandmeister Hans-Wilhelm Hansmann weist auf ein Problem hin: In den einzelnen Kommunen sind die Feuerwehr-Satzungen unterschiedlich. Die müssten nun auf einen Nenner gebracht werden.
Die Neuregelung macht viel Arbeit, hat nach Meinung Hansmanns aber auch Vorteile. Wenn die Kommunen selbst für die Überlandhilfe bezahlen müssen, werde künftig gründlicher abgewogen, ob diese im Einzelfall überhaupt notwendig ist.