Die Freiwillige Feuerwehr Wüstenrot benötigt einen neuen Gesamtkommandanten. Wie bei der Hauptversammlung schon angekündigt, legt Hans Mühlmann das Amt nieder. Am Dienstagabend erteilte der Gemeinderat geschlossen die Zustimmung zu dessen Antrag, seine Amtszeit vorzeitig zu beenden. Das geschieht zum 31. Mai. Bis dahin soll bei einer außerordentlichen Hauptversammlung ein Nachfolger gewählt sein.
Überredet Schon vor seiner Wiederwahl 2016 habe er aufhören wollen, sagte Mühlmann auf Nachfrage der Heilbronner Stimme. Damals habe ihn Bürgermeister Timo Wolf überredet, weiter zu machen. Das habe er zugesagt, unter der Prämisse, dass er selbst bestimmen könne, wann er aufhöre.
„Meine Gesundheit steht im Vordergrund“, nennt Mühlmann den Hauptgrund für sein vorzeitiges Ausscheiden. Elfeinhalb Jahre lang stand der 57-Jährige an der Spitze der Feuerwehr. Dass aber auch ein Schuss Frust dazu kommt, streitet der Neulauterner nicht ab. „Es ist in jeder Feuerwehr in der heutigen Zeit so, dass die Wertschätzung eines solchen Amtes nicht mehr da ist“, ist Mühlmanns Erfahrung. Er spricht davon, dass manche Kameraden Entscheidungen anzweifelten, es keinen Wert mehr habe, was der Kommandant sage. „Natürlich muss ich nicht immer Recht haben“, fügt er gleich hinzu. Für konstruktive Kritik sei er offen gewesen.
Wehmütig „Natürlich tut es weh“, fällt es Mühlmann, seit 29 Jahren in der Feuerwehr, nicht leicht, das Amt aufzugeben. Dieses sei ihm schon ans Herz gewachsen. „Ich habe diesen Job nicht ungern gemacht.“ Die Wüstenroter Feuerwehr mit ihren 143 Aktiven bezeichnet er vom Fahrzeugpark her als eine der modernsten im ganzen Landkreis.
Bürgermeister Timo Wolf bedauerte in der Gemeinderatssitzung den Rücktritt von Mühlmann, den er nachvollziehen könne. Auch aus dem Gremium wurde ihm, der selbst im Gemeinderat sitzt, gedankt für seinen vollen Einsatz in den elf Jahren.
„Der Prozess ist angestoßen“, sagte Wolf auf Anfrage der Heilbronner Stimme zur Nachfolgersuche. Sollte bis 31. Mai niemand gefunden werden, bliebe Mühlmann in einer dreimonatigen Übergangsfrist geschäftsführend im Amt.