Feuerwehrangehörige dürfen künftig mit 18 Jahren den Führerschein der Klasse C erwerben – dies hat der Deutsche Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Somit sind sie von der angehobenen Altersgrenze für den Führerschein der Klassen C (Altersgrenze 21 Jahre) und D (24 Jahre) ausgenommen. Die Sonderregelung gilt für Angehörige der Feuerwehren, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes bei Einsatzfahrten und vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten.
„Dies ist ein weiterer zukunftssichernder Erfolg für das Ehrenamt!“, freut sich Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), über den Bundesratsbeschluss. Der Fachverband der 1,3 Millionen Feuerwehrangehörigen in Deutschland hatte sich gemeinsam mit den Landesfeuerwehrverbänden beharrlich für die Herabsetzung des Mindestalters eingesetzt. „Wenn die Sonderregelung, die durch die 3. Europäische Führerscheinrichtlinie für Ein-heiten des Katastrophenschutzes angeboten wird, nicht genutzt worden wäre, hätte dies gravierende Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Maschinisten bei den Feuerwehren haben können – und zwar gleichermaßen bei Berufs- wie bei Freiwilligen Feuerwehren“, erläutert Kröger.
Sowohl beim ehren- als auch beim hauptamtlichen Engagement ist eine frühe Aufnahme der Fahrausbildung geboten. Die Grundausbildung in der Feuerwehr fällt für die meisten Anwärterinnen und Anwärter mit der Zeit der beruflichen Ausbildung zusammen.
„In Verbindung mit der ärztlichen Eignungsuntersuchung, durch die oftmals ältere Feuerwehrangehörige für Fahrtätigkeiten ausfallen, und dem Rückgang der Anzahl der Feuerwehrangehörigen, die ihre Fahrerlaubnis im Rahmen des Wehrdienstes absolviert haben, suchen viele Feuerwehren händeringend qualifizierte Maschinisten – hierbei dürfen junge Feuerwehrangehörige nicht außen vor bleiben“, resümiert der DFV-Präsident.
Die Aspekte der Verkehrssicherheit werden durch den Deutschen Feuerwehrverband nicht verkannt: „Wir begrüßen es sehr, dass es vielerorts bereits spezialisierte Trainingsangebote für die Fahrer von Einsatzfahrzeugen gibt“, erklärt Kröger. Fahrsicherheitstrainings in Simulatoren und auf speziellen Übungsstrecken werden erfolgreich in eigener Regie und in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung in den Ländern angeboten. Ergänzende Schulungsmaßnahmen in den Feuerwehren – etwa Einweisungs- und Übungsfahrten und interne Prüfungen – sind inzwischen gang und gäbe.
Quelle: Deutscher Feuerwehrverband