Einigkeit und Vertrauen beim Thema Freiwilligen Feuerwehr. Der Bad Rappenauer Gemeinderat hat in einem Rutsch gleich vier Punkte verabschiedet: die Neufassung der Feuerwehrsatzung; den Erlass einer Kostensatzung für die Inanspruchnahme der Feuerwehr; die Feuerwehrentschädigungssatzung für Ehrenamtliche sowie die Neuregelung der kommunalen Zuschüsse zur Kameradschaftspflege. Die Satzung wurde im Vorgriff auf die Fusion der Abteilungen Bonfeld, Fürfeld und Treschklingen neu gefasst.
Jugend
Künftig bekommt die Kameradschaftskasse der Jugendfeuerwehr einen Pauschalbetrag von 1000 Euro pro Jahr und nicht mehr, wie bisher, zwölf Euro pro jugendlichem Mitglied. Das reichte nämlich nicht mehr aus, um alle Aktivitäten der Jugendwehr zu finanzieren.
Der Gemeinderat würdigte mit dieser Erhöhung die Arbeit, die in diesem Bereich geleistet wird: „Die Jugendarbeit ist wichtig“, sagte etwa CDUSprecher Klaus Hocher.
Hochwasser
Dass Pflichtaufgaben der Feuerwehr - etwa bei echten Notlagen wie Brand oder Unfall - für Bürger auch künftig kostenfrei sind, steht in Bad Rappenau außer Frage. Doch ist das Auspumpen eines vollgelaufener Kellers eine Pflichtaufgabe? „Bei Teilen der Bevölkerung wird die Feuerwehr immer mehr als Dienstleister gesehen“, beklagte Felix Mann. Daher begrüßte es der Stadtkommandant, dass fortan klare Regelungen „auf der Grundlage des BGB, nicht des Feuerwehrgesetzes“ gelten.
Ein Hochwasser wird zum Beispiel nicht als Notlage einstuft, allenfalls, so Mann, „als unglücklicher Umstand“ bei dem man gern helfe, der normalerweise aber kostenpflichtig ist. Es liegt im Ermessen der Stadt, wenn, wie beim Hochwasser im Juni 2016 geschehen, die Kosten erlassen werden.