Bei der Herbstbesprechung 2011 des Bezirks IV, Möckmühl-Neuenstadt, kam von einigen Kommandanten der Wunsch auf, im Bereich der Absturzsicherung eine interne Fortbildung auf Bezirksebene abzuhalten. Die FF Möckmühl hat bereits fünf ausgebildete Mitglieder, darunter eine Dame, welche zeitnah in Marbach bei der Fa. Bornack einen Grundlehrgang belegten und hat sich deshalb bereit erklärt eine solche Fortbildung durchzuführen.
Insgesamt acht Kameraden aus den Wehren Neudenau, Neuenstadt und Widdern waren bereit, sich in die erforderlichen Grundkenntnisse einweisen zu lassen um später in der eigenen Wehr als Multiplikator dieses Wissen an die anderen Kameraden weiterzugeben.
Der Tag begann früh um 8 Uhr mit einer Erklärung der erforderlichen Ausrüstung und einer Einweisung in die Handhabung der einzelnen Ausrüstungsgegenstände. Da die Ausstattungen der Absturzsicherungen unterschiedlich sind und die Kameraden im Einsatz- oder Übungsfall mit dem örtlichen Satz arbeiten, sollte jede Wehr die eigene Ausstattung mitbringen und mit dieser die Einweisung absolvieren.
Danach folgte die wichtige Knotenkunde und im Anschluss daran begann der praktische Teil an diesem Tag. An einem Fußgängersteg über die Seckach übten die Feuerwehrkameraden den Einstieg, die praktische Handhabung, die Sicherung und vor allen Dingen das eigene Vertrauen in die Technik, entlang an einem Geländer.
Nach einer kleinen Mittagspause ging es auf eine städtische Baustelle, außerhalb von Möckmühl, wo ein geeigneter Baukran steht.
Die Kameraden lernten auch dort das Grundwissen zum Einstieg in die Höhe, übten dieses Vorgehen mit weiteren Kameraden, retteten Verletzte und eigneten sich auch den Abstieg an. Gegen 14.00 Uhr ging ein ausbildungsreicher und interessanter Tag zu Ende. Es gab nur zufriedene Gesichter, aber auch der Spaß kam bei den ganzen Kletter- und Einstiegsaktionen sicherlich nicht zu kurz.
Wobei aber immer Wert darauf gelegt wurde, dass es sich lediglich um eine Fortbildung und keinen anerkannten Lehrgang handelt. Weiterhin gilt es zu bedenken, dass eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz im Einsatz nur durch solche Personen benutzt werden darf, die über eine nach Landesrecht bzw. den Grundsätzen der Unfallversicherungsträger vorgeschriebene Ausbildung verfügen. Die Anwendung des Gerätesatzes Absturzsicherung erfolgt gemäß der im Kapitel 14 und 15 der FwDV1/2 beschriebenen Grundtätigkeiten.
Der sichere Umgang mit den Gerätschaften und der Aufbau einer funktionsfähigen Sicherungskette ist notwendig, um auch in schwierigen Situationen bei technischer Hilfeleistung oder zur Sicherung von Verunfallten bzw. in Not geratenen Personen, die Gefahr eines Absturzes zu vermeiden.
Die acht Kameraden aus den drei Wehren waren voll des Lobes über die Fortbildung, welche von den beiden Möckmühler Kameraden Peter Schlinzig und Georg Geißler durchgeführt wurde. Die beiden wollen sich zudem noch in diesem Jahr in diesem Bereich weiterbilden und so ist Peter Schlinzig zu einem Multiplikatoren-LG und Georg Geißler zu einem Gerätewart-LG für Absturzsicherung und Rollgliss angemeldet.
Vier weitere Kameraden nehmen im Herbst an einem Grundlehrgang Absturzsicherung teil und eine Kameradin war bereits letzte Woche auf diesem LG.
Somit verfügt die Feuerwehr Möckmühl Ende des Jahres über zehn im Bereich der Absturzsicherung ausgebildete Mitglieder.