Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Feuerwehr begrüßt Böller-Bann

Landkreis Heilbronnvon Alexander Hettich und Herbert Kaletta, HSt

Zum zweiten Mal gilt in diesem Jahr: Feuerwerk ist in der Silvesternacht vor Fachwerkhäusern tabu. Betroffene Städte in der Region berichten trotz anfänglicher Skepsis von guten Erfahrungen mit dem Verbot. Sie setzen auf die Vernunft der Feiernden. Besondere Kontrollen wird es in aller Regel nicht geben.

Verschärft 

Im Oktober 2009 hatte der Bundesgesetzgeber das Sprengstoffgesetz verschärft und viele Gemeinden kalt erwischt. "In unmittelbarer Nähe" von Fachwerkhäusern, heißt es seitdem im Gesetz, bleibt in der Neujahrsnacht die Lunte kalt. Das soll helfen, Brände zu verhindern. Für Städte mit historischem Kern wie Bad Wimpfen, Eppingen oder Möckmühl heißt das: Die Knallerei im Zentrum fällt flach.

Unkonkret, nicht kontrollierbar und von zweifelhaftem Nutzen: Die Novelle rief viele Kritiker auf den Plan. Mittlerweile sind auch andere Töne zu hören. "Die Leute haben das Verbot akzeptiert", sagt Günter Brenner, Chef des Ordnungsamts in Eppingen. Das Zentrum der Kraichgaustadt besteht fast ausschließlich aus Fachwerk. Betroffen ist auch der Marktplatz, der zuvor als Hauptabschussrampe für Silvesterraketen galt. Die Stadt hat ihr eigenes Feuerwerk am Marktplatz aus dem Programm gestrichen und im Mitteilungsblatt mehrmals auf das Verbot hingewiesen. Der Ordnungsdienst werde zum Jahreswechsel aber nicht zu Kontrollen ausrücken, so Brenner.

Nur nicht ausrücken müssen: Diesen Wunsch hegt auch die Eppinger Feuerwehr, die in der Silvesternacht wie immer in Alarmbereitschaft ist. "Das verbessert die Sicherheit und hilft, wertvolle Bausubstanz zu erhalten", begrüßt Kommandant Martin Kuhmann die Böller-Bannmeile. Der Brand kurz vor Weihnachten in Konstanz habe gezeigt, wie schnell ein Feuer in historischen Altstädten um sich greife: "Durch die enge Bauweise ist die Gefahr groß."

Bad Wimpfen hat im Vorjahr keine Kontrolleure abgestellt. Trotzdem stiegen nur vereinzelt Raketen über dem Zentrum auf. "Die Leute sind aus der Altstadt raus und haben sich verteilt", berichtet Thomas Müller vom Wimpfener Ordnungsamt.

"Es war noch nie so ruhig und so sauber wie im letzten Jahr", erinnert sich Möckmühls Feuerwehrkommandant Uwe Thoma. Nur ein Verstoß wurde registriert, und weil es so gut lief, gibt es auch keine umfangreiche Aufklärungsarbeit. "Wir von der Feuerwehr haben den Hinweis auf das Verbot ins städtische Mitteilungsblatt und auf unsere Homepage gestellt", sagt Thoma. Weitere Aktivitäten im Vorfeld haben weder die Feuerwehrleute noch die Verwaltung vorgesehen. Teilweise, so erinnert sich Uwe Thoma zufrieden, hätten auch Gastwirte am Silvesterabend ihre feiernden Gäste auf das Verbot mit Handzetteln aufmerksam gemacht.

Ausweichen

Viele, die in Möckmühls Altstadt feierten, hätten ihr Feuerwerk stattdessen auf der großen Jagstbrücke abgebrannt. "Die Leute sind vernünftig", sagt Thoma und setzt darauf auch in diesem Jahr. Das Verbot sei in Ordnung, immerhin habe man früher Probleme gehabt, so beim Jahreswechsel 2008/09 einen größeren Scheunenbrand am Rande der Altstadt.

Die Polizei hat im Vorjahr im ganzen Landkreis Heilbronn keinen einzigen Gebührenbescheid wegen eines Verstoßes gegen das Böllerverbot ausgestellt. Die Streifen, die in der Neujahrsnacht erfahrungsgemäß genug um die Ohren haben, werden ein Auge auf die Einhaltung der Regel werfen, so Polizeisprecher Rainer Köller. "Wir werden aber nicht speziell kontrollieren."

Fachwerk-Paragraf

In der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz heißt es: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. Böller vor Altersheimen oder Kliniken waren noch nie erlaubt. Der Fachwerk-Passus ist indes erst seit Oktober 2009 in Kraft. Der Gesetzgeber reagierte mit der Novelle auf das Vorpreschen einzelner Städte. Tübingen, wo zum Jahreswechsel 2008/09 ein Dachstuhl am Marktplatz durch eine Rakete Feuer gefangen hatte, erließ ein eigenes Verbot. Auch in der niedersächsischen Stadt Goslar hatten Böller 2006 einen Großbrand verursacht. Verstöße gegen das neue bundeseinheitliche Verbot sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeld belegt werden.