Warum? Diese Frage hat Richter Jörg Geiger im Laufe der Verhandlung immer wieder gestellt. „Es fällt mir nicht leicht, es zuzugeben, ich schäme mich dafür“, erklärte der Angeklagte schließlich. Seit gestern muss sich der 36-Jährige aus dem Landkreis Heilbronn vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Heilbronn verantworten. Die Anklage: besonders schwere Brandstiftung.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem gelernten Gärtner vor, im April 2007 gegen 18 Uhr in einem Lebensmittelmarkt in Ellhofen Toilettenpapier und Haushaltstücher angezündet zu haben. Die entstandene Unruhe habe er ausnutzen wollen, um sich mit Waren im Gesamtwert von rund 90 Euro aus dem Staub zu machen. Zu diesem Zeitpunkt waren etwa 30 Kunden im Markt, es gab aber keine Verletzten. Schaden entstand in den Warenregalen.
Zwei Brände Zwei Monate später, im Juni 2007, soll der Angeklagte gegen 20.15 Uhr eine Tüte mit Tomaten von einem Gartengrundstück in Ellhofen entwendet und in der dortigen Gartenhütte ebenfalls Feuer gelegt haben. Der Schaden: rund 1500 Euro. Direkt im Anschluss habe er erneut gezündelt und an der Hauswand eines anderen, nahe gelegenen Lebensmittelladens eine Palette mit Plastikboxen in Brand gesteckt. Das Feuer griff von der Fassade auf den Dachstuhl des Marktes über und verursachte einen Schaden von rund 17 000 Euro.
Schon vor der Verhandlung hatten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf ein Strafmaß verständigt. Im ersten Fall, die Brandstiftung im April, habe der Angeklagte mit einer Strafe von drei Jahren zu rechnen – eine bereits zur Bewährung ausgesetzte Strafe eingerechnet. Für die beiden gelegten Brände im Juni, Fall zwei, würden ihn zwei Jahre erwarten. Voraussetzung: ein Geständnis.
Ablenkungsmanöver Nicht zuletzt deshalb hakte Richter Jörg Geiger bei der Frage nach dem Warum immer wieder nach. Der Angeklagte gab schließlich zu: In Fall eins habe er vom Diebstahl ablenken wollen. Fall zwei sei ebenfalls ein Ablenkungsmanöver gewesen. Er habe ein in der Nähe geparktes Auto durchsuchen wollen. Der 36-Jährige ist seit Jahren alkohol- und drogenabhängig, finanziert die Sucht, indem er Gestohlenes weiterverkauft. Vor der Urteilsverkündung müsse, so Staatsanwalt Sven Brückner, noch eindeutig geklärt werden, ob die Taten aufgrund der Drogenabhängigkeit begangen wurden. Dann bestünde zusätzlich die Chance auf eine Therapie.