Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Erhöhte Waldbrandgefahr - Besondere Vorsicht beim Umgang mit Feuer

Über die Hälfte der Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit und sind daher weitgehend vermeidbar. Darauf weisen das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum und das Innenministerium am Dienstag, 5. August 2003, hin. Die Waldbrandgefahr wachse durch die Hitze und Trockenheit der vergangenen Wochen täglich. Diese Gefahr bestehe vor allem in lichtdurchlässigen Baumbeständen wie in Kiefernwäldern, unter denen sich im Frühjahr ein Grasteppich entwickelt habe, der verdorrt sei. Dieser sei leicht entzündbar und die Flammen könnten sehr schnell auf die Bäume übergreifen. Schon eine Kleinigkeit könne einen Waldbrand verursachen, wie der heiße Katalysator eines am Waldrand geparkten Autos oder eine Glasscherbe, die unter sengender Sonne zum Brennglas wird. Wichtig sei, dass Brände so schnell als möglich und mit genauer Ortsangabe gemeldet werden.

Die Ministerien weisen daher die Waldbesucher darauf hin, im Umgang mit Feuer besonders vorsichtig zu sein und kein offenes Feuer anzuzünden. Folgende Regeln müssen deshalb im Wald beim Umgang mit Feuer unbedingt eingehalten werden:

Das grundsätzliche Rauchverbot, das vom 1. März bis 31. Oktober im Wald gilt, ist besonders zu beachten.

Feuermachen ist nur an den offiziellen Feuerstellen, die mit einem schwarzen Flammensymbol auf weißem Grund gekennzeichnet sind, erlaubt.

Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten.
Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.

Feuer auch an den erlaubten Stellen muss immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt gelöscht werden.

Besonders durch Waldbrände gefährdet sind die Wälder in der nördlichen Rheinebene zwischen Rastatt und Mannheim. In diesen Gebieten überwachten Forstleute und Waldbesitzer besonders aufmerksam mögliche Brandherde wie Parkplätze, Straßenränder oder Feuerstellen. Zusätzlich führt die Landesforstverwaltung gemeinsam mit der Luftbeobachtungsorganisation der Feuerwehren ab sofort Überwachungsflüge in den besonders gefährdeten Gebieten durch, um Brandherde frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Von den Luftbeobachtern können die alarmierten Feuerwehren direkt zu den Brandstellen gelotst werden. Zudem kann sich die Einsatzleitung ein genaues Bild über die jeweilige Einsatzstelle verschaffen.

In den vergangenen Wochen ist es bereits zu ersten kleineren Waldbränden gekommen, die meist durch Waldbesucher ausgelöst wurden. Allerdings seien im Land verheerende Flächenbrände wie derzeit in Südeuropa nicht zu erwarten. Die Waldstruktur in Baden-Württemberg verhindere in der Regel ein großflächiges Ausufern der Brände, die gute Erschließung der Waldflächen gewährleiste einen schnellen Zugang für die Feuerwehren.

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Zur Erkundung bei großflächigen Schadensereignissen, zur Früherkennung von Waldbränden sowie zur Unterstützung bei der Bekämpfung von Waldbränden hat das Innenministerium im Jahre 1981 eine Luftbeobachtungsorganisation der Feuerwehr aufgebaut und vier Luftbeobachtungsstützpunkte in den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Karlsruhe und Rottweil eingerichtet. Die Stützpunkte verfügen über Feuerwehrangehörige mit Flugschein, die bei Bedarf die Luftbeobachtung mit gecharterten Flugzeugen durchführen. Zusätzlich sind als Luftbeobachter weitere Feuerwehrangehörige oder Forstbedienstete eingsetzt. Träger der Stützpunkte sind jeweils die Landkreise.

Quelle: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum und Innenministerium