Für nicht akzeptabel hält Kreisfeuerwehrverbandsvorsitzender Reinhold Gall den Entwurf der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung. So hält Gall die vorgesehenen Regelungen der Erbringung bautechnischer Nachweise für völlig unzureichend. Für die Feuerwehren ist außerordentlich wichtig, dass insbesondere dann, wenn Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von den Festsetzungen der Landesbauordnung beabsichtigt sind und hierdurch die Durchführung von Löscharbeiten oder die Rettung von Menschen berührt werden, die Brandschutzdienststelle hierzu gehört wird.
Auch die Begrenzung der Befähigung zur Erstellung von Brandschutznachweisen auf Hochschulabsolventen der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen ist nach Auffassung des Feuerwehrverbandes nicht zu akzeptieren, da Themen des verbeugenden Brandschutzes in deren Studium nur unzureichend bis gar nicht behandelt werden.
Der stellvertretende Verbandsvorsitzende und Chef der Heilbronner Berufsfeuerwehr Eberhard Jochim fordert, dass diese Nachweise auch von qualifizierten feuerwehrtechnischen Beamten des gehobenen bzw. höheren Dienstes erbracht werden dürfen, ansonsten bestehe die Gefahr, dass der aktuelle Qualitätsstandard nicht gehalten werden könne.
Scharfe Kritik erntet auch der Entwurf zur Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung. Dieser Entwurf weicht nach Auffassung der Verbandsvorsitzenden zu weit vom Sicherheitskonzept der Musterbauordnung ab. So fehle die klare Forderung, dass Gebäude, für die ein zweiter Rettungsweg ausschließlich über Leitern vorgesehen ist, nur dann genehmigt werden dürfen, wenn die hierfür erforderlichen Leitern auch tatsächlich bei der örtlichen Feuerwehr vorhanden sind.
Reinhold Gall: „Sollte diese Forderung nicht aufgenommen und präzisiert werden, besteht die Gefahr, dass es bei der Rettung von Menschen aus verrauchten, brennenden Gebäuden zu zeitlichen Verzögerungen kommt, da nicht alle Feuerwehren zum Beispiel über Drehleitern verfügen und deren Anfahrtszeiten aus benachbarten Wehren zu lange sind.“
Jochim: „Insgesamt ist zu befürchten, dass es durch die vorgesehenen Abweichungen von der Musterbauordnung zu Sicherheitsmängeln kommt und dies ist nicht hinnehmbar, da es auch die Arbeit der Feuerwehren erschwert bzw. die Sicherheit der Einsatzkräfte gefährdet.“