Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat das Muster für eine Feuerwehr-Entschädigungssatzung überarbeitet. Neu herausgegeben wurde auch ein Leitfaden der Oberfinanzdirektion Karlsruhe zur steuerlichen Behandlung der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr.
Das Muster des Gemeindetags für eine Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr nach § 16 des Feuerwehrgesetzes mit Erläuterungen wurde überarbeitet und im Gt-info Nr. 15/2018 vom 05.09.2018 veröffentlicht. Überarbeitet wurden insbesondere die Erläuterungen zur steuerlichen Behandlung der Entschädigungen. Gleichzeitig wurde das Satzungsmuster an den aktuellen Stand des Feuerwehrgesetzes angepasst.
Die zwischen Gemeindetag, Städtetag und dem Landesfeuerwehrverband abgestimmten Orientierungswerte zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige sind nicht Bestandteil des Satzungsmusters. Sie können Orientierung zur Höhe der Entschädigungen bieten, geben aber keine Mindestsätze vor, sondern bilden einen Entschädigungskorridor ab. Grundsätzlich können die Entschädigungssätze individuell nach örtlichen beziehungsweise regionalen Verhältnissen ausgestaltet werden.
Neu herausgegeben wurde auch der Leitfaden der Oberfinanzdirektion Karlsruhe „Steuerliche Behandlung der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr“ (Stand 24.08.2018). Die Erläuterungen zu den steuerrechtlichen Aspekten im Satzungsmuster des Gemeindetags wurden unter Beteiligung des Finanzministeriums und der Oberfinanzdirektion Karlsruhe erarbeitet und sind mit den Hinweisen in dem Leitfaden abgestimmt.
Beide Dokumente können auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule unter Fachthemen/Recht, Organisation und Hinweise/Richtlinien und Hinweise/Sonstiges abgerufen werden:
Muster Feuerwehr Entschädigungssatzung:
https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/RechtOrganisation/Documents/Richtlinien_Hinweise/Sonstiges/FwES_FeuerwehrEntschaedigungssatzung.pdf
Leitfaden Steuerliche Behandlung von Angehörigen der FFW:
https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/RechtOrganisation/Documents/Richtlinien_Hinweise/Sonstiges/Leitfaden_Steuerliche_Behandlung_Angehoerigen_FFW.pdf
Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg