Gleich drei Feuerwehren im Zabergäu feiern dieses Jahr Jubiläum. Rolf Muth befragte den Heilbronner Kreisbrandmeister Uwe Vogel (Foto: Dittmar Dirks) zur Entwicklung der Wehren.
Wann wurde im Land die erste freiwillige Wehr gegründet?
Uwe Vogel: Bundesweit beanspruchen mehrere Feuerwehren das Prädikat „älteste freiwillige Feuerwehr Deutschlands“. Die Gründung dieser Feuerwehren erfolgte um das Jahr 1811. Im Land Baden-Württemberg dürfte die Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe-Durlach mit Gründungsjahr 1846 die älteste freiwillige Feuerwehr sein. Im Landkreis ist die Feuerwehr Eppingen mit Gründungsjahr 1847 nur unwesentlich jünger.
Wie schätzen Sie die Bedeutung der Feuerwehr fürs Gemeinwesen ein?
Vogel: Ohne Feuerwehr funktioniert es nicht. Großes Engagement und uneigennütziger Einsatz für den Dienst am Nächsten sind für aktive Feuerwehrmänner und -frauen ganz selbstverständliche Bestandteile ihres Lebens. Die Bedeutung der Feuerwehren als kostengünstige und schnell verfügbare Organisation der Nächstenhilfe ist nach wie vor unumstritten. Dies wird auch in Zukunft so bleiben. Die Bedeutung der Feuerwehren wird in der heutigen Zeit eher noch zunehmen.
Die Aufgaben haben sich in den vergangenen 20 Jahren vervielfacht, sind komplizierter geworden. Wo liegt die Grenze für ehrenamtliche Helfer?
Vogel: Die Grenzen werden in zweierlei Hinsicht deutlich. Zum einen von der Einsatzbelastung her, besonders bei Feuerwehren, die überörtlich und auch auf den Autobahnen tätig sind, andererseits aber auch durch die Vielzahl der fachspezifischen Tätigkeiten, welche im Einsatzdienst zu erbringen sind. Nach dem Feuerwehrgesetz wird die Grenze des Ehrenamtes bei den Feuerwehren bei Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern gesehen, ab dann sind Berufsfeuerwehren vorgeschrieben.
Der Kauf neuer Fahrzeuge ist immer ein heikles Thema. Die Autos sind gut erhalten, haben aber oft 25 Jahre und mehr auf dem Buckel. Manche sehen in der Neubeschaffung Geldverschwendung.
Vogel: Ich würde die Neubeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen nicht als Geldverschwendung betrachten. Bei den Löschfahrzeugen beträgt die sogenannte Zweckbindungsfrist, die Zeit, nach der die Gemeinde frühestens wieder eine Zuwendung aus Mitteln der Feuerschutzsteuer für die Fahrzeugbeschaffung erhalten kann, 25 Jahre. Frühestens nach diesem Zeitpunkt kann ein neues Fahrzeug beschafft werden, dies ist aufgrund der technischen Weiterentwicklung und der gestiegenen Einsatzanforderungen dann auch dringend erforderlich.
Viele Floriansjünger arbeiten auswärts. Also ist die Tagespräsenz ein Thema bei den Wehren. Welche Weichenstellungen empfehlen Sie diesen, damit sie einsatzfähig bleiben?
Vogel: Derzeit erstellen die Gemeinden des Landkreises Feuerwehrkonzeptionen, die auch Angaben über die tatsächliche Tagesverfügbarkeit enthalten. Eine Möglichkeit, die Tagespräsenz zu stärken, ist die sogenannte „Doppelmitgliedschaft“ bei den Feuerwehren. Hierbei können Feuerwehrangehörige am Wohnort und am Arbeitsort Dienst in den Feuerwehren leisten. Durch die Einführung des neuen digitalen Alarmierungssystems wird zukünftig eine individuellere Alarmierung für die Feuerwehren möglich.