Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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eCall - Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

von Medienteam KFV Heilbronn

Pflichtausstattung für neu typgenehmigte Pkw-Typen

Seit dem 31. März 2018 ist das Notrufsystem eCall Pflichtausstattung für alle neu typzugelassenen Pkw-Typen und leichten Nutzfahrzeuge. Wenngleich es noch Jahre dauern wird, bis alle Pkw damit ausgerüstet sein werden, hat sich damit die Sicherheit im Straßenverkehr weiter erhöht.

Mit dem eCall-System werden die Integrierten Leitstellen bei schweren Unfällen automatisch über den Einsatz informiert. Man erwartet durch diese europäische Regelung, dass damit die Einsatzkräfte schneller vor Ort sind und wertvolle Zeit gewinnen. Die Leitstellen in Baden-Württemberg sind mit der notwendigen Technik ausgerüstet und können die eingehenden Notrufe sowie den Datensatz empfangen und bearbeiten. Allen Beteiligten an dieser Stelle herzlichen Dank für die termin-
gerechte Umsetzung.

Ab 31. März 2018 muss nun europaweit das Notrufsystem eCall in alle neu typgenehmigten Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen eingebaut werden. Der Fahrzeughalter kann wählen, ob der Notruf an die europäische Notrufnummer 112 oder an eine Zentrale eines Drittanbieters, zum Beispiel des Pkw-Herstellers, übermittelt werden soll. Fällt die Wahl auf die 112, wird über das System automatisch der Notruf 112 gewählt, sobald Sensoren im Auto einen schweren Zusammenstoß registrieren. Das System stellt automatisch eine Telefonverbindung zur Integrierten Leitstelle oder zur Zentrale des Drittanbieters her und übermittelt Daten zum Unfall, zum Beispiel den Standort des Fahrzeugs, die Fahrtrichtung – wichtig zum Beispiel bei Unfällen auf Autobahnen – oder die Antriebsart des Fahrzeugs. Nach der Datenübermittlung besteht eine direkte Sprachverbindung zwischen den Fahrzeuginsassen und der Leitstelle beziehungsweise der Zentrale des Drittanbieters. Aber auch wenn aufgrund von schweren Verletzungen keine Sprachverbindung zu den Insassen hergestellt werden kann, wird über die automatische Datenübermittlung schnell für Hilfe gesorgt. Mit einem Knopf im Auto kann ein eCall auch manuell ausgelöst werden, etwa von Zeugen eines Unfalls oder bei einem dringenden medizinischen Notfall.

Info:
Da solche Systeme auch infolge technischer Fehlfunktionen Fehlalarme auslösen oder wegen vorwerfbar unterlassener Rückmeldung über die automatisch hergestellte Sprechverbindung Fehleinsätze verursachen können, wurde bei der Änderung des Feuerwehrgesetzes vom 17.12.2015 eine Kostenregelung analog der Regelung bei Brandmeldeanlagen eingeführt. In § 34 Absatz 1 des Feuerwehrgesetzes wurde als Punkt 7 ein neuer Kostenersatztatbestand eingeführt. Dort heißt es:

„Die Träger der Gemeindefeuerwehr verlangen Kostenersatz

vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1 vorlag.“

Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg