Am Ende fiel der ganzen Familie ein Stein vom Herzen. Zu neun Monaten Haftstrafe auf Bewährung hat das Heilbronner Amtsgericht am Montagmorgen einen 27-jährigen Mann aus Bad Friedrichshall-Untergriesheim verurteilt. Der junge Mann hatte Anfang Januar offenbar aus Ärger um Streit in der Familie das Gartenhaus auf dem elterlichen Grundstück angezündet – mitten in eine Brandserie hinein, die den Menschen im Ort zunehmend Angst einflößte. Er hatte in der Brandnacht selbst die Feuerwehr gerufen, verwickelte sich am Tatort jedoch in Widersprüche und wurde verhaftet.
Angeblich wollte er einen mutmaßlichen Täter verfolgt haben. Die Ermittler fanden jedoch nur zwei statt vier Schuhspuren im Schnee. Auch für die anderen Straftaten im Ort sollte er nach Einschätzung der Ermittler nach weiteren Vernehmungen und Zeugenangaben verantwortlich sein. Die Anklage für drei weitere Brände war bereits verfasst, als im Ort erneut nachts ein Feuer ausbrach. Mitte Mai kam der 27-Jährige nach rund vier Monaten U-Haft wieder frei; kurz danach nahm die Polizei einen 21-jährigen Feuerwehrmann aus dem Ort als Tatverdächtigen für die Brandserie fest. Der zuerst Verhaftete war entlastet.
Falsche Angaben
Als minder schweren Fall wertete Richter Thomas Berkner die Tat des 27-Jährigen im Garten der Eltern. Die vier Monate U-Haft seien allerdings „zum Teil selbst verschuldet“ gewesen, so der Richter, weil der Festgenommene an manchen Stellen „rumgeflunkert“ und gegenüber der Polizei falsche Angaben gemacht habe. Jetzt steht rechtskräftig fest, dass der arbeitslose Angeklagte nur für den Gartenhausbrand verantwortlich ist. Ein Bewährungshelfer wird ihm zur Seite gestellt. 80 Stunden gemeinnützige Arbeit muss er leisten.
Chance
Nach den vielen Anfeindungen im Ort ist die Familie nun erleichtert und sieht die Arbeitsauflage nun als „Chance“ für den 27-Jährigen, eine Perspektive zu bekommen. Er hatte die Förderschule besucht, brach wegen Gelbsucht eine Metzgerlehre ab, musste wegen krampfartiger Anfälle später auch einen Helferjob in einer Zimmerei aufgeben.
Man habe immer wieder versucht, eine Arbeit für ihn zu finden, berichtete die Mutter als Zeugin vor Gericht. Vergebens. Für sie war das Zündeln ihres Sohnes am Gartenhaus „ein Hilfeschrei“. Sozialleistungen bekam der 27-Jährige nicht, der im Haus der Eltern wohnte und in Haushalt und Garten mithalf. Wenn er Geld brauchte, musste er zur Mutter oder Schwester gehen. „Vielleicht 50 Euro im Monat“ hatte er zur Verfügung, überschlug seine Mutter. „Es ist einfach schwierig“, beschrieb sie die Verhältnisse in der Familie, in der der Vater nach einem Schlaganfall seit elf Jahren ein Pflegefall ist.