Nach fünfeinhalb Monaten Untersuchungshaft ist der 21-jährige Serienbrandstifter aus Bad Friedrichshall-Untergriesheim wieder ein freier Mann. Das Heilbronner Landgericht verurteilte den Feuerwehrmann am heutigen Freitag zu zwei Jahren Bewährungsstrafe und machte ihm zur Auflage, sich umgehend in psychotherapeutische Behandlung zu begeben. Der Angeklagte hatte angeben, aus Frust über mehrfaches Prüfungsversagen im Ort fünf Mal gezündelt zu haben. Bei den Bränden war ein Schaden von etwa 200.000 Euro entstanden. Eine Scheune, einen Anbau im Kindergarten, ein Materiallager und einen Stapel Strohballen hatte der junge Mann angesteckt. „Selten klaffen Taten und Täterpersönlichkeit so auseinander wie bei diesem Angeklagten“, stellte der Vorsitzende Richter Hannes Breucker in der Urteilsbegründung fest. Der „fast kindliche“ Täter sei nicht der Feuerteufel, vor dem sich die Bevölkerung so gefürchtet habe. Er sei ein sehr einfach denkender Mensch und habe nie weiter als bis zu seinem nächsten Löscheinsatz gedacht. Die Brandstiftungen „waren Ausdruck seiner Hilflosigkeit“, sagte der Richter. Ausdrücklich lobte Breucker die Ermittlungen der Polizei. Ihr Engagement mit Observationen und nächtlichen Fahrradstreifen im Ort sei außerordentlich gewesen.
Jugendrecht Das Gericht wandte Jugendrecht an, da der Angeklagte beim Schwerpunkt der Taten noch 20 Jahre alt war und eindeutige Zeichen von jugendlichem Verhalten zeigte. Breucker verwies eindringlich auf den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht – im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht, wo Sühne und Abschreckung bei einem Urteil die entscheidende Rolle spielen. Ein Erwachsener hätte für diese Taten „eine drastischer Strafe“ von mindestens drei Jahren Haft erhalten, unterstrich der Richter. In diesem Fall aber war das Gericht überzeugt, dass der im Heimatort sehr engagierte junge Mann im Gefängnis „seine Lektion gelernt“ habe und nicht mehr straffällig werde. Die Schadenssummen seien zudem „eine Riesenhypothek“ für seine Zukunft. Eine weitere Haft würde bei dem 21-Jährigen mehr Negatives als Positives bewirken, sagte der Richter. Ohne große Regung nahm Marcel H. den Urteilsspruch zunächst auf. Als alles zu Ende war, lief er im Gerichtssaal zu seiner Mutter und umarmte sie. Beide hatten dabei Tränen in den Augen.