Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Betrügerin und Brandstifterin muss in den Entzug

Bad Friedrichshallvon Petra Halamoda, HSt

Zu drei Jahren und sechs Monaten Haft hat das Amtsgericht Heilbronn am Dienstag eine mehrfach wegen Betrugs vorbestrafte Frau aus Bad Friedrichshall verurteilt. Im September 2007 hatte die geständige 40-Jährige mit 2,6 Promille Alkohol im Blut im Keller ihres Wohnhauses Feuer gelegt und rund 25.000 Euro Schaden verursacht. Fünf Bewohner mussten mit Rauchvergiftung ins Krankenhaus.

Zudem hatte sie über einen Zeitraum von drei Jahren in knapp 100 Fällen unter falschem Namen Waren bestellt. Um 40 000 Euro prellte sie Versandhäuser und Privatleute. Mit Lieferungen von Metzgereien, Getränkemärkten, Kleidern von Quelle und Telefonrechnungen machte sie für ihren Lebensbedarf monatlich rund 1600 Euro Schulden, zog unter anderem in eine Wohnung mit einer Kaltmiete von 750 Euro. Dem Eigentümer blieb sie nach der Zwangsräumung 4000 Euro schuldig. Inzwischen laufen die Vorbereitungen für eine Privatinsolvenz der Frau, die schon mehrmals einen Offenbarungseid geleistet hat.

Intensiv setzte sich die Kammer mit der Vita der Angeklagten auseinander, der der psychiatrische Gutachter eine überdurchschnittliche Intelligenz bescheinigte. Einst eine gute Fachhochschulreife in der Tasche und die Jahrgangsbeste bei ihrer Lehre als Bäckereifachverkäuferin, heiratete die gebürtige Neckarsulmerin mit 20 Jahren. An ein Studium habe sie nie gedacht, sagte die Frau. Der Kinderwunsch, auch der ihres Mannes, sei groß gewesen. Obwohl ein Sohn auf die Welt kam, zerbrach die erste Ehe – ebenso die zweite. Seit dem Tod des Vaters 2001, bei dessen Erwähnung ihr die Tränen ins Gesicht schossen, wurde der Griff zu Hochprozentigem häufiger. „Eine Flasche Whisky und bis zu zwei Flaschen Wein am Tag waren normal. Ich weiß, dass ich Alkoholikerin bin“, sagte die Frau, deren Kind bei der Großmutter lebt. „Ohne Hilfe schaff ich es nicht, da rauszukommen.“

Verzweifelt 

Der Oberamtsanwalt hielt ihr zugute, dass sie sich immer Arbeit gesucht habe. Schuldmildernd sei die Alkoholisierung bei der Brandstiftung. Er beantragte die Unterbringung in einer Entzugsanstalt sowie 3,5 Jahre Haft. Der Verteidiger stellte die Angeklagte als verzweifelte Frau dar. „Die Brandstiftung war ein Hilferuf. Wir sollten ihr eine Chance geben.“ Er plädierte für drei Jahre und vier Monate.

Der Vorsitzende folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ereignisse wie Scheidung, sechs Fehlgeburten und der Tod des Vaters hätten zu Alkoholproblemen geführt. Bis Januar bleibt die Frau in der Justizvollzugsanstalt, dann beginnt sie im Rahmen der Haft eine zweijährige Entziehung im Klinikum am Weissenhof. Danach wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.