Der bisherige Alarmplan für die Überlandhilfe der Feuerwehren stammt aus den 70-iger Jahren. Nun hat das Landratsamt Heilbronn diesen überarbeitet. Die örtlichen Feuerwehren bekommen neue Zuständigkeiten.
Nach den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes von Baden-Württemberg ist das Landratsamt Heilbronn Aufsichtsbehörde für die Überlandhilfe und als solche derzeit bemüht, das Einvernehmen mit den betroffenen Gemarkungsgemeinden herzustellen. Bürgermeister Norbert Heuser hat sein Einverständnis zum neuen Autobahnalarmplan gegeben und den Gemeinderat in der jüngsten Sitzung davon unterrichtet.
Die Festsetzung der neuen Einsatzgebiete bedeutet für die Neuenstädter Feuerwehr, dass sie ab 2004 auch auf der Autobahn zum Einsatz verpflichtet ist: konkret in Fahrtrichtung Würzburg bis zur Anschlussstelle Möckmühl, also 5,2 Kilometer und in Fahrtrichtung Stuttgart bis zum Autobahnkreuz Weinsberg, 11,8 Kilometer.
Für den Brandschutz ist auf diesen Streckenabschnitten die Neuenstädter Feuerwehr alleine zuständig. Bei der Technischen Hilfe sind die Wehren Möckmühl beziehungsweise Neckarsulm mit im Boot. Betroffene Markungsgemeinden sind neben Möckmühl und Neuenstadt auch Neudenau, Hardthausen und Eberstadt.
Wie die Einsätze kostenmäßig zu verrechnen sind, geht aus dem Plan nicht hervor. Es gilt grundsätzlich die Kostenerstattung nach Amtshilfe. Hier hat Kreisbrandmeister Hans-Wilhelm Hansmann eine möglichst einheitliche Lösung für alle Kreisgemeinden angeregt. Bürgermeister Norbert Heuser betonte: „Das wird uns Geld kosten, aber es ist eine Aufgabe, der sich das Unterzentrum stellt.“
08.12.2003